StartGesellschaftMarokko – Gericht ordnet Untersuchungshaft für Aktivistin Ibtissame Lachgar an

Marokko – Gericht ordnet Untersuchungshaft für Aktivistin Ibtissame Lachgar an

Gerichtsverfahren unter Beobachtung

Nach einem Foto mit der Aufschrift „Allah ist eine Lesbe“ muss die Aktivistin bis zum Prozessbeginn in Haft bleiben – es drohen bis zu fünf Jahre Gefängnis.

Rabat – Die marokkanische Aktivistin und Frauenrechtlerin Ibtissame („Betty“) Lachgar bleibt bis zum Beginn ihres Prozesses in Untersuchungshaft. Das entschied das Gericht erster Instanz in Rabat nach einem Haftprüfungstermin am gestrigen Dienstag (12. August 2025). Damit wird sie nicht bis zur Hauptverhandlung auf freien Fuß gesetzt.

Frau Lachgar war am 10. August 2025 zunächst in Polizeigewahrsam genommen worden, nachdem sie ein Foto veröffentlicht hatte, das im Netz für heftige Reaktionen sorgte. Die Staatsanwaltschaft begründet die Entscheidung zur Untersuchungshaft mit den einschlägigen Bestimmungen des marokkanischen Strafgesetzbuches, die für Beleidigung oder Herabwürdigung anerkannter Religionen empfindliche Strafen vorsehen.

Der Auslöser – ein T-Shirt und seine Folgen

Kern des Verfahrens ist ein Ende Juli auf X.com (vormals Twitter) veröffentlichtes Foto, auf dem Frau Lachgar ein T-Shirt mit der Aufschrift „Allah ist eine Lesbe“ trägt. Laut Staatsanwaltschaft wurde das Bild von einem Kommentar begleitet, der die islamische Religion angegriffen habe.

Innerhalb weniger Stunden entwickelte sich daraus eine Welle von Empörung in den sozialen Medien. Marokkanische Medien berichteten von zahlreichen wütenden Kommentaren. Frau Lachgar erklärte vor ihrer Verhaftung, sie habe in den Tagen zuvor „Tausende“ Vergewaltigungs- und Morddrohungen sowie Aufrufe zu Lynchjustiz und Steinigung erhalten.

Strafrechtlicher Rahmen

Die Anklage stützt sich auf Artikel 267.5 des marokkanischen Strafgesetzbuchs. Dieser sieht bei Beleidigung anerkannter Religionen 6 Monate bis 2 Jahre Haft und/oder Geldstrafen vor. Die Geldstrafe kann bis zu 200.000 marokkanische Dirham betragen. Bei öffentlicher oder elektronischer Verbreitung – wie im vorliegenden Fall – kann die Haftstrafe auf bis zu 5 Jahre steigen.

Politische und gesellschaftliche Einordnung

Frau Lachgar ist Mitgründerin der Bewegung MALI – Mouvement Alternatif pour les Libertés Individuelles und eine bekannte Stimme für Frauenrechte, individuelle Freiheiten und die Rechte von LGBTQ+-Personen. Ihre Aktionen stoßen häufig auf Zustimmung und Kritik zugleich, da sie oft gesellschaftliche und religiöse Normen infrage stellt.

Laut Morocco World News sagte der ehemalige Justizminister Mustapha Ramid, er lehne zwar „übermäßige Einschränkungen der Meinungsfreiheit“ ab, betone jedoch „Nulltoleranz“ gegenüber religiösen Beleidigungen und verwies auf die verfassungsrechtlich geschützten „einenden Konstanten“ Marokkos.

Gerichtsverfahren unter Beobachtung

Mit der Entscheidung zur Untersuchungshaft bleibt Frau Lachgar bis zum Prozessbeginn in Haft. Der genaue Termin der Hauptverhandlung steht noch nicht fest. Rechtlich wird es vor allem darauf ankommen, wie das Gericht die Veröffentlichung des Fotos und die begleitenden Kommentare im Lichte von Artikel 267.5 bewertet.

Zugleich könnte dieser Fall erneut die Frage aufwerfen, ob solche mutmaßlichen Taten ausreichend schwerwiegend sind, um eine Person möglicherweise über Wochen oder Monate in Untersuchungshaft zu halten – oder ob nicht alternative Vorgehensweisen in Betracht gezogen werden könnten, zumal von der Beschuldigten keine unmittelbare Gefahr für Leib oder Leben anderer Menschen im Land ausgeht. Bewertet man die mutmaßlichen Drohungen gegen ihre Person, könnte die Beschuldigte sogar Grund haben, um ihr Leben zu fürchten.

Angesichts der nationalen und internationalen Aufmerksamkeit ist zu erwarten, dass das Verfahren weiter als Gradmesser für den Umgang Marokkos mit Religionsschutz, Meinungsfreiheit und den Rechten marginalisierter Gruppen gesehen wird. Wie kontrovers dieser Fall bewertet werden kann, zeigt auch die aktuelle Diskussion auf der Facebook-Seite der MAGHREB-POST.

Marokko – Aktivistin Ibtissame Lachgar nach Foto im „blasphemischen“ T-Shirt in Haft

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