StartGesellschaftMarokko – Aktivistin Ibtissame Lachgar nach Foto im „blasphemischen“ T-Shirt in Haft

Marokko – Aktivistin Ibtissame Lachgar nach Foto im „blasphemischen“ T-Shirt in Haft

Strafrechtliche Grundlagen in Marokko

Provokantes Foto als löst Fall zu Fragen des Religionsschutzes, der Meinungsfreiheit und die Lage von LGBTQ+-Personen in Marokko aus.

Rabat – Am gestrigen 10. August 2025 wurde die bekannte Aktivistin Ibtissame „Betty“ Lachgar in Rabat in Polizeigewahrsam genommen, nachdem sie Ende Juli auf der Plattform X.com (vormals Twitter) ein Foto von sich veröffentlicht hatte. Darauf trägt sie ein T-Shirt mit einer nach Behördenangaben „blasphemischen“ Aufschrift.
Der Aufdruck lautet: „Allah ist eine Lesbe“.

Ibtissame Lachgar
Quelle Facebook – Ibtissame Lachgar

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft war das Bild mit einem Kommentar versehen, der „die islamische Religion angegriffen“ habe. Das marokkanische Strafgesetzbuch (Art. 267.5) sieht für Verstöße gegen die Heiligkeit der Religion Freiheitsstrafen zwischen sechs Monaten und zwei Jahren oder Geldstrafen vor; bei öffentlicher Verbreitung kann die Strafe auf bis zu fünf Jahre Haft erhöht werden.

Welle der Empörung und Drohungen

Die Veröffentlichung führte innerhalb weniger Stunden zu einer Flut von Reaktionen in sozialen Netzwerken. Nach Berichten von Le360 und TelQuel forderten zahlreiche Nutzerinnen und Nutzer die Festnahme der Aktivistin.
Frau Lachgar erklärte laut Medienberichten kurz vor ihrer Verhaftung auf Facebook, sie habe in den Tagen zuvor „Tausende“ von Vergewaltigungs- und Morddrohungen sowie Aufrufe zu Lynchjustiz und Steinigung erhalten. Der ehemalige Justizminister Mustapha Ramid sagte laut Morocco World News, er lehne übermäßige Einschränkungen der Meinungsfreiheit ab, betone aber die „Nulltoleranz“ gegenüber religiösen Beleidigungen und verwies auf die verfassungsrechtlich geschützten „einenden Konstanten“ Marokkos.

Profil einer polarisierenden Aktivistin

Ibtissame Lachgar ist Mitbegründerin der Bewegung „Mouvement Alternatif pour les Libertés Individuelles“ (MALI) und seit Jahren eine prominente Stimme für Frauenrechte, individuelle Freiheiten und die Rechte von LGBTQ+-Personen. Ihre Aktionen polarisieren regelmäßig, insbesondere wenn sie gesellschaftliche und religiöse Normen herausfordert.

Lage von LGBTQ+ in Marokko

Die Festnahme steht vor dem Hintergrund einer schwierigen Rechts- und Lebenssituation für LGBTQ+-Menschen im Königreich. Grundsätzlich kann man in Marokko leben wie man es möchte, solange es die Öffentlichkeit nicht tangiert, denn das Land ist konservativ und die religion hat in den letzten beiden Jahrzehnten eine immer größere Rolle, gerade in den sozial schwächeren sozialen strukturen eingenommen. Im Gegenzug haben sich in gerade wohlhabenden sozialen Strukturen eher liberale Ansichten verbreitet, was zu Spannungen führt.

  • Amnesty International (Jahresbericht 2024/25, Abschnitt „Discrimination against LGBTI persons“ im Länderbericht Marokko): Dokumentiert und kritisiert die fortbestehende Kriminalisierung gleichgeschlechtlicher Beziehungen nach Artikel 489 des Strafgesetzbuchs, berichtet von Übergriffen, öffentlicher Bloßstellung und fehlendem staatlichen Schutz.
  • Human Rights Watch (World Report 2024, Kapitel „Morocco/Western Sahara“): Hebt gezielte Online-Denunziationen, digitale Überwachung und strafrechtliche Verfolgung von LGBTQ+-Personen hervor.
  • UN-Menschenrechtsrat (Universal Periodic Review – Morocco, 2022, Outcome Report): Mehrere Staaten empfahlen die Abschaffung strafrechtlicher Bestimmungen gegen gleichgeschlechtliche Beziehungen; die marokkanische Regierung lehnte dies ab.

Strafrechtliche Grundlagen in Marokko

  • Artikel 267.5 – Schutz religiöser Werte: Strafbar sind Beleidigung oder Herabwürdigung anerkannter Religionen. Strafmaß: 6 Monate bis 2 Jahre Haft und/oder Geldstrafe; bei öffentlicher Verbreitung bis zu 5 Jahre Haft.
  • Artikel 489 – Gleichgeschlechtliche Handlungen: Strafbar sind „unanständige oder widernatürliche Akte“ zwischen Personen gleichen Geschlechts; Strafmaß: 6 Monate bis 3 Jahre Haft und Geldstrafe von 200–1.000 MAD.

Ausblick auf den weiteren Verlauf

Die Untersuchungshaft ist zunächst auf 48 Stunden begrenzt; anschließend entscheidet die Staatsanwaltschaft über eine Anklage. Der Fall dürfte international wie national weiter für Aufmerksamkeit sorgen, da er exemplarisch für die Spannungsfelder zwischen staatlichem Religionsschutz, Meinungsfreiheit und den Rechten marginalisierter Gruppen steht.

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