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Marokko – Spanisches Innenministerium nennt zu Ceuta offizielle Schätzungen zu Ein- und Ausreisen von Migranten am 30. Juli 2026

Freiwillige Rückkehr des Großteils der Eingereisten

Nach dem massiven Grenzübertritt Ende Juli beziffert Madrid die Zahl der Eingereisten auf rund 72.000. Der Großteil der Menschen habe die Exklave binnen 36 Stunden freiwillig wieder in Richtung Marokko verlassen.

Madrid/Ceuta – Nach den Ereignissen vom 30. Juli 2026 an der Grenze zur spanischen Exklave Ceuta (Sebta) hat das spanische Innenministerium offizielle Angaben zur Lage der Migrantinnen und Migranten veröffentlicht. Wie das marokkanische Nachrichtenportal Médias24 auf Anfrage aus Madrid berichtet, geht die spanische Regierung davon aus, dass am besagten Tag etwa 72.000 Menschen nach Ceuta gelangt seien.

Freiwillige Rückkehr des Großteils der Eingereisten

Nach Angaben des Ministeriums hätten rund 70.000 Personen die Stadt innerhalb der folgenden 36 Stunden freiwillig über den regulären Grenzübergang wieder in Richtung Marokko verlassen. Die Behörden hoben jedoch hervor, dass es sich bei diesen Zahlen um Schätzungen der Sicherheitskräfte an den Grenzpunkten handele und nicht um eine personengenaue Volkszählung oder Registrierung.

MAGHREB-POST.de hatte bereits über die Fragen rund um die Rückkehrbewegungen im Nachgang des Vorfalls berichtet. Die neuen Daten der Behörden in Madrid liefern nun erstmals eine offizielle behördliche Orientierung.

Asylanträge und verbliebene Personen

Nach aktuellen Schätzungen der spanischen Sicherheitskräfte halten sich derzeit noch etwa 5.000 erwachsene Personen ohne gültige Papiere in Ceuta auf. Bislang wurden 454 Anträge auf internationalen Schutz an die Interministerielle Kommission für Asyl und Flüchtlinge (CIAR) übermittelt, die über deren Zulassung zur rechtlichen Prüfung zu entscheiden hat.

Unter den in der Stadt verbliebenen Personen befinden sich schätzungsweise rund 2.500 potenzielle Asylsuchende. Das Innenministerium stellte jedoch klar, dass der Begriff des „potenziellen Antragstellers“ in der spanischen Gesetzgebung nicht als Rechtsstatus verankert ist.

Offene Fragen zu Verfahren und Verlegungen

Keine Informationen legte das Ministerium dazu vor, wie viele der in Ceuta verbliebenen Erwachsenen ohne Asylantrag von laufenden Abschiebeverfahren betroffen sind oder wie viele Personen seit Ende Juli auf das spanische Festland verlegt wurden. Die Ausgestaltung der weiteren Verfahren vor Ort bleibt damit teils unklar.

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