StartGesellschaftMarokko – Kopflose Leiche im Fischernetz vor Mdiq wirft düstere Fragen auf

Marokko – Kopflose Leiche im Fischernetz vor Mdiq wirft düstere Fragen auf

Makaberer Fang auf offener See – Fischer im Norden Marokkos machen einen grausigen Fund. Ermittler prüfen, ob es sich um ein Gewaltverbrechen oder einen tödlichen Fluchtversuch handelt.

Tétouan – Vor der Küste der Hafenstadt Mdiq im Norden Marokkos holten Fischer am Montag mehr aus dem Meer, als sie erwartet hatten. Zwischen zappelndem Fang und verhedderten Netzen kam ein stark verwester menschlicher Körper zum Vorschein – ohne Kopf. Der makabre Fund ereignete sich nach Medienberichten auf offener See und sei sofort den Behörden in Tétouan gemeldet worden.

Der Kapitän habe danach die Crew angewiesen, Kurs auf den Hafen von Mdiq zu nehmen. Dort nahmen Gesundheits-, Justiz- und Sicherheitsbeamte die Leiche in Empfang. Anschließend wurde der Körper in die Leichenhalle des Regionalkrankenhauses von Tétouan überführt.

Gerichtsmedizinische Untersuchung

Ein Gerichtsmediziner und ein Team von Forensikern sollen nun klären, wie der Tod eingetreten ist und auf welche Weise der Kopf vom Körper getrennt wurde. Laut Medienberichten stehen dabei Anzeichen für Gewalteinwirkung im Fokus der Untersuchungen. Die Identifizierung des Toten gilt als Schlüssel zur Rekonstruktion der Ereignisse.

Zwei Szenarien – Verbrechen oder Unglück auf See

Nach Angaben der Tageszeitung Al Akhbar verfolgen die Ermittler derzeit zwei Hauptspuren:

  1. Gewaltverbrechen – möglicherweise mit doppelter Vertuschung, bei der der Kopf abgetrennt und ins Meer geworfen wurde.
  2. Unfalltod bei illegaler Migration – etwa infolge eines gescheiterten Versuchs, über das Meer nach Europa zu gelangen.

Die zweite Theorie stützt sich auf die jüngste Zunahme von Zwischenfällen mit Migrantenbooten in derselben Region. In den vergangenen Monaten wurden dort mehrfach Menschen aus Seenot gerettet.

Die Staatsanwaltschaft von Tétouan hat eine umfassende Untersuchung angeordnet. Erst nach Vorlage der gerichtsmedizinischen Ergebnisse wird entschieden, ob ein Strafverfahren eingeleitet wird.

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