StartMarokkoMarokko – Bundesgerichtshof weist Klagen gegen deutsche Medien im Pegasus-Streit ab

Marokko – Bundesgerichtshof weist Klagen gegen deutsche Medien im Pegasus-Streit ab

Kein zivilrechtlicher Ehrenschutz für souveräne Staaten

Ein souveräner Staat genießt in Deutschland keinen zivilrechtlichen Ehrenschutz: Warum das Karlsruher Urteil zur Pegasus-Affäre wegweisend für die Pressefreiheit und das internationale Medienrecht ist.

Karlsruhe – In einem Grundsatzurteil hat der Bundesgerichtshof (BGH) am 24. Februar 2026 die Revisionen des Königreichs Marokko gegen die Medienhäuser ZEIT ONLINE (Az. VI ZR 415/23) und Süddeutsche Zeitung (Az. VI ZR 416/23) zurückgewiesen. Damit endet eine mehrjährige juristische Auseinandersetzung um Berichte zur israelischen Überwachungssoftware „Pegasus“. Der BGH bestätigte die Entscheidungen der Vorinstanzen und stellte klar: Ein ausländischer Staat kann sich im deutschen Zivilrecht nicht auf das allgemeine Persönlichkeitsrecht berufen.

Kein zivilrechtlicher Ehrenschutz für souveräne Staaten

Im Zentrum des Rechtsstreits stand die Frage, ob ein Staat einen Anspruch auf Schutz seines Rufes geltend machen kann. Nach Auffassung des BGH ist dies nicht der Fall. Das aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz entwickelte allgemeine Persönlichkeitsrecht schützt primär natürliche Personen und begrenzt juristische Personen des Privatrechts. Souveräne Staaten fallen nicht in diesen Schutzbereich.

Auch strafrechtliche Ehrdelikte wie Verleumdung (§ 187 StGB) begründen laut Gericht keinen zivilrechtlichen Unterlassungsanspruch für einen Staat. Marokko hatte argumentiert, die Berichte über einen möglichen Pegasus-Einsatz hätten die „Staatenwürde“ verletzt. Das Gericht folgte dem nicht. Während betroffene Redaktionen von einer „wichtigen Entscheidung für die Pressefreiheit“ sprachen, kritisierte Marokkos Rechtsbeistand, dass Staaten damit ein Instrument gegen unzutreffende Berichterstattung fehle.

Die Pegasus-Affäre als Ursprung des transnationalen Konflikts

Auslöser war eine internationale Recherche von 17 Medienorganisationen im Jahr 2021. Den Berichten zufolge soll der marokkanische Geheimdienst die Software der israelischen NSO Group genutzt haben, um Politiker wie Emmanuel Macron oder Pedro Sánchez sowie Aktivisten auszuspähen.

Die Regierung in Rabat weist diese Vorwürfe bis heute entschieden zurück. Sie betont, weder Kunde noch Nutzer der Software gewesen zu sein, und stuft die Berichte als verleumderisch ein.

Komplexe Faktenlage auf internationaler Ebene

Unabhängig vom juristischen Ausgang in Deutschland bleibt die Beweislage international umstritten. Untersuchungen auf EU-Ebene – etwa im Rahmen eines Sonderberichts des Europäischen Parlaments – konnten bislang keine eindeutigen Belege für eine direkte Beteiligung Marokkos erbringen.

Damit bleibt die Kernfrage offen, wer für die dokumentierten Spionageangriffe verantwortlich ist. Während das Karlsruher Urteil die Pressefreiheit in Deutschland stärkt, dauert die politische Aufarbeitung an. Dazu zählen auch Ermittlungen der spanischen Justiz zu Angriffen auf Geräte hochrangiger Regierungsmitglieder.

Marokko – Bundesgerichtshof befasst sich mit Klagen in der Pegasus-Affäre

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