StartGesellschaftMarokko – Bundesgerichtshof befasst sich mit Klagen in der Pegasus-Affäre

Marokko – Bundesgerichtshof befasst sich mit Klagen in der Pegasus-Affäre

Große Bedeutung für Medienrecht und internationale Beziehungen

Klärung einer Grundsatzfrage vor dem BGH – Höchstrichterliche Prüfung soll klären, ob ausländische Staaten Unterlassungsansprüche gegen deutsche Medien geltend machen dürfen

Karlsruhe – Der Bundesgerichtshof (BGH) verhandelt seit dem 11. November 2025 zwei Verfahren, in denen das Königreich Marokko Unterlassungsansprüche gegen deutsche Medien erhebt. Nach Angaben des Gerichts (Bundesgerichtshof, PM Nr. 160/2025) richtet sich die Klage gegen ZEIT ONLINE (Az. VI ZR 415/23) sowie die Süddeutsche Zeitung (Az. VI ZR 416/23). Beide Medien hatten zwischen 2018 und 2023 über den Verdacht berichtet, der marokkanische Geheimdienst könne die israelische Überwachungssoftware Pegasus eingesetzt haben, um unter anderem europäische Spitzenpolitiker auszuspähen.

Im Kern muss der BGH entscheiden, ob ein ausländischer Staat überhaupt berechtigt ist, äußerungsrechtliche Abwehransprüche gegenüber deutschen Presseorganen durchzusetzen – eine Frage, die bislang nicht abschließend beantwortet wurde.

Internationale Recherche und widersprüchliche Darstellungen

Auslöser des Streits war eine Recherche von 17 internationalen Medien im Jahr 2021. Diese Berichte kamen zu dem Ergebnis, dass die Telefone zahlreicher Journalisten, Politiker und Aktivisten weltweit mit Pegasus überwacht worden seien. Den Recherchen zufolge wurde dabei auch der marokkanische Geheimdienst als möglicher Nutzer genannt. Betroffen gewesen sein sollen unter anderem der französische Präsident Emmanuel Macron, der damalige Präsident des Europäischen Rates Charles Michel und Spaniens Ministerpräsident Pedro Sánchez.

Marokko hat diese Vorwürfe in allen öffentlichen Stellungnahmen zurückgewiesen. Das Land betont, die Software weder erworben noch eingesetzt zu haben, und stuft die Berichte als „verleumderisch“ ein. Die Regierung sieht laut BGH-Angaben ihre „Staatenwürde“ beeinträchtigt.

Frühere Gerichtsentscheidungen in Deutschland und Spanien

Sowohl das Landgericht Hamburg als auch das Hanseatische Oberlandesgericht hatten die Klagen Marokkos zuvor abgewiesen. Die Gerichte kamen zu dem Schluss, dass ein ausländischer Staat nach deutschem Recht keine entsprechenden Ansprüche geltend machen könne. Diese Auffassung wird nun höchstrichterlich überprüft.

Auch in Spanien gab es gerichtliche Auseinandersetzungen mit Bezug zur Pegasus-Affäre. Dort klagte Marokko gegen den Journalisten Ignacio Cembrero, weil er von mutmaßlichen marokkanischen Überwachungsaktivitäten berichtet hatte. Die Beschwerde wurde sowohl 2023 als auch 2024 zurückgewiesen.

Gleichzeitig bestätigte die spanische Regierung 2022 eigene Pegasus-Angriffe auf Mobiltelefone hochrangiger Regierungsmitglieder, darunter Sánchez und Verteidigungsministerin Margarita Robles. Spanischen Medien zufolge wurden dabei Datenmengen zwischen 130 Megabyte und 2,6 Gigabyte entwendet. Der Nationale Gerichtshof nahm entsprechende Ermittlungen 2024 erneut auf.

Marokko – Klage gegen Le Monde, Mediapart u. Radio France in der Pegasus – Affäre eingereicht.

Einordnung der EU-Ebene und bisheriger Bewertungen

Mehrere Medienberichte aus der Region verweisen zudem darauf, dass Untersuchungen auf EU-Ebene bislang keine eindeutigen Belege für eine direkte Beteiligung Marokkos erbracht hätten. Der EU-Sonderbericht, der sich mit möglichen Pegasus-Einsätzen befasste, konnte entsprechende Vorwürfe nicht bestätigen.

Dies bedeutet weder eine abschließende Entlastung noch eine Feststellung der Verantwortlichkeit, zeigt jedoch, dass die Faktenlage international umstritten bleibt.

Pegasus – Affäre – EU-Bericht kann Vorwürfe gegen Marokko nicht untermauern.

Große Bedeutung für Medienrecht und internationale Beziehungen

Der nun vor dem BGH verhandelte Fall ist nicht nur medienrechtlich relevant. Er betrifft auch Fragen der staatlichen Souveränität und des diplomatischen Umgangs mit Verdachtsberichterstattung in transnationalen Konflikten.

Für Medien in Deutschland könnte ein Urteil zugunsten Marokkos bedeuten, dass ausländische Staaten künftig stärker gegen kritische Berichterstattung vorgehen könnten. Ein gegenteiliges Urteil würde dagegen bestehende Grundsätze der Pressefreiheit bestätigen, wonach Staaten selbst nicht Träger des Persönlichkeitsrechts sind.

Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs steht noch aus. Sie wird mit Spannung erwartet, da sie weitreichende Folgen für die Pressefreiheit und die medienrechtliche Behandlung von Staaten im deutschen Recht haben dürfte.

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