Parlament bestätigt in zweiter Lesung neues Gesetz. Zuständige Ministerin erläutert letzte Änderungen vor den Abgeordneten.
Rabat – Am vergangenen Dienstag hat das Repräsentantenhaus in zweiter Lesung mehrheitlich den Gesetzentwurf Nr. 40.19 verabschiedet. Er ändere und ergänze das Gesetz Nr. 13.09 über erneuerbare Energien und das Gesetz Nr. 48.15 über die Regulierung des Elektrizitätssektors und die Einrichtung der Nationalen Regulierungsbehörde für Elektrizität (ANRE).
Die Ministerin für Energiewende und nachhaltige Entwicklung, Leila Benali, stellte den Gesetzesentwurf vor und betonte die Bemühungen ihres Ministeriums, ein adäquates Gesetz für erneuerbare Energien zu entwickeln. Sie wies darauf hin, dass sich die Umsetzung positiv auf die Förderung privater Investitionen auswirken werde. Investoren werden davon insofern profitieren, als die notwendige Berechenbarkeit und Transparenz geschaffen wird, um die nationalen Ressourcen und den Technologietransfer zu verbessern. Gleichzeitig wird die lokale Entwicklung gefördert, die Sicherheit des nationalen Stromnetzes gewährleistet und die Struktur der nationalen Unternehmen in diesen Sektoren, einschließlich der Energiespeicherung, gestärkt.
Der Gesetzesentwurf Nr. 40.19 sei in einem partizipativen Prozess bzw. in ausführlichen Konsultationen mit allen betroffenen Sektoren und Institutionen sowie privaten Interessengruppen ausgearbeitet worden, betonte die Ministerin. Das Gesetz entspreche den königlichen Vorgaben, die Entwicklung der erneuerbaren Energien voranzutreiben, die Transparenz zu erhöhen bzw. den Zugang zu Informationen über Investitionsmöglichkeiten zu erleichtern. Gleichzeitig werden die Verfahren vereinfacht, was die Attraktivität des Sektors erhöhe.
Private Investoren erhalten Grundlage für Investitionen in erneuerbare Energieträger
Ministerin Leila Benali wies darauf hin, dass das Repräsentantenhaus dieses Gesetz am 23. Mai 2022 einstimmig verabschiedet und an das Oberhaus weitergeleitet habe. Dort seien einige Änderungen eingebracht worden, u. a. zur grundsätzlichen Einrichtung von Lagereinheiten von Privatpersonen und zur Nutzung von Lagerdiensten.
Dies würde es ermöglichen, „die Effizienz von Projekten im Bereich der erneuerbaren Energien und die Effizienz der NREA zu steigern, die steigende Nachfrage im Entsalzungssektor zu decken, den CO2-Fußabdruck zu reduzieren und das realistische und stimulierende marokkanische Angebot im Bereich des grünen Wasserstoffs hervorzuheben“, sagte sie.
Laut Frau Benali wurden auch Änderungen vorgenommen, um die Bestimmungen der Gesetze Nr. 13.09 und Nr. 48.09 zu harmonisieren. Diese betreffen die Berechnung und Aktualisierung der Aufnahmekapazität des nationalen Betreibers des Stromübertragungsnetzes (GRT), deren Feststellung und Veröffentlichung durch die ANRE sowie die Ausstellung eines Herkunftsnachweises für den Betreiber einer Anlage zur Erzeugung erneuerbarer Energien. Zur Festlegung der Modalitäten und der für die Ausstellung dieses Herkunftsnachweises zuständigen Institution müsse noch eine Verordnung erlassen werden.