EU-Handelsstreit mit Algerien erreicht neue Stufe – Brüssel reagiert auf langjährige Import- und Investitionshürden: Algerien zeigt sich überrascht und verweist auf laufenden Dialog
Die Europäische Union hat am 14. Juni 2025 ein formelles Streitbeilegungsverfahren gegen Algerien eingeleitet. Grund sind seit mehreren Jahren bestehende Handels- und Investitionsbeschränkungen, die aus Sicht der EU gegen das 2005 in Kraft getretene EU-Algerien-Assoziierungsabkommen verstoßen. Algerien weist die Darstellung zurück und kritisiert das Vorgehen als voreilig und einseitig. Die jüngsten Importkontrollen, die Algerien Anfang Juli 2025 einführte, sind nicht der Auslöser, sondern Teil einer länger anhaltenden wirtschaftspolitischen Ausrichtung, die nun unter internationalem Druck steht.
Handelshemmnisse seit 2021 im Fokus der EU
Laut Mitteilung der Europäischen Kommission beschränken algerische Maßnahmen seit 2021 zunehmend den Marktzugang europäischer Unternehmen. Genannt werden insbesondere:
- Ein Importlizenzsystem, das wie ein faktisches Einfuhrverbot wirkt,
- Subventionen, die an die Nutzung lokaler Vorprodukte gebunden sind,
- sowie eine gesetzliche Obergrenze für ausländische Beteiligungen an Importgesellschaften.
Die EU sieht darin einen klaren Verstoß gegen die im Assoziierungsabkommen vereinbarten Regeln zur Handelsliberalisierung. Obwohl Brüssel seit Jahren bilaterale Gespräche führt, hätten diese laut Kommission keine Abhilfe gebracht. Die Entscheidung zur Einleitung eines Schiedsverfahrens sei daher „notwendig, um die Rechte europäischer Exporteure und Investoren zu wahren“.
Algerien reagiert mit diplomischer Kritik und verweist auf Dialog
Die algerische Regierung zeigte sich überrascht vom Schritt der EU. In einer Erklärung vom 13. Juli 2025, veröffentlicht über die staatliche Nachrichtenagentur APS, bezeichnete das Außenministerium das Vorgehen als „übereilt“ und „einseitig“. Außenminister Ahmed Attaf erklärte in einem Schreiben an EU-Außenbeauftragte Kaja Kallas, dass nur zwei Konsultationstreffen stattgefunden hätten und sechs der acht Streitpunkte kurz vor der Klärung gestanden hätten.
„Nichts im Verlauf der konstruktiven Konsultationen rechtfertigte einen so abrupten Abbruch des Dialogs“, zitiert die APS das Außenministerium. Algerien kritisiert zudem, dass der Assoziationsrat – das zentrale Gremium zur bilateralen Bewertung und Streitbeilegung – seit fünf Jahren nicht mehr einberufen worden sei, obwohl dies regelmäßig von algerischer Seite gefordert worden sei.
Algerien fordert nun die rasche Wiedereinberufung dieses Rats, um „eine umfassende und ausgewogene Prüfung aller Anliegen beider Parteien im Einklang mit dem Assoziierungsabkommen“ zu ermöglichen.
Neue Importregeln als Teil längerfristiger Wirtschaftspolitik
Die Anfang Juli 2025 bekannt gewordenen neuen Importvorgaben der algerischen Regierung sind nicht Ursache des EU-Verfahrens, stehen aber im Kontext derselben Politik. Ziel der Maßnahmen ist es, durch stärkere Kontrolle der Devisenausgaben das Handelsdefizit zu reduzieren und die heimische Produktion zu fördern.
Konkret betreffen die Neuerungen:
- Eine Genehmigungspflicht für alle Dienstleistungsimporte durch das Handelsministerium
- Die Pflicht zur Vorlage eines „voraussichtlichen Importprogramms“ für das zweite Halbjahr 2025 bei Material- und Ausrüstungsimporten
Diese Vorgaben gelten seit Anfang Juli 2025 und wurden mit einer Frist bis 31. Juli zur Einreichung der Programme versehen. Präsident Abdelmadjid Tebboune hatte bereits am 1. Juni 2025 einen Fahrplan zur Reform des Außenhandels vorgestellt. Importiert werden sollen künftig nur noch „lebenswichtige Produkte“, die nicht lokal produziert werden können.
Algerien – Regierung verschärft Kontrolle über Importe um Handelsdefizit zu begrenzen
Verwaltungsmaßnahme statt Blockade
Die algerische Privatwirtschaft äußerte sich differenziert zu den neuen Auflagen. Der Unternehmerverband CEI (Club des Entrepreneurs et Industriels) erklärte am 9. Juli, es handle sich „nicht um eine Blockade“ des Außenhandels, sondern um eine Maßnahme zur besseren Verwaltung. Das Verfahren solle lediglich sicherstellen, dass Importe transparent und planbar abgewickelt würden.
Auch der algerische Bankenverband (ABEF) konkretisierte die neuen Anforderungen in einem Rundschreiben, das die Formalitäten zur Bankdomizilierung und Akkreditiveröffnung beschreibt.
Rückkehr zum Assoziationsrat als möglicher Weg
Ob es der EU und Algerien gelingt, die bilaterale Handelsbeziehung wieder in geordnete Bahnen zu lenken, hängt nun maßgeblich davon ab, ob der Assoziationsrat kurzfristig zusammentritt. Algerien betont, dass der institutionelle Rahmen für Lösungen existiere, aber nicht genutzt werde. Die EU wiederum sieht ihre Position durch jahrelange Verzögerungen und unzureichende Zugeständnisse gestärkt.
In jedem Fall ist die Einleitung eines Schiedsverfahrens ein seltener und formeller Schritt – und ein deutliches Signal, dass die EU gegenüber wirtschaftlichen Protektionismus in Partnerländern entschlossener auftreten will. Für Algerien stellt sich dabei die Herausforderung, die eigene wirtschaftspolitische Souveränität mit den internationalen Verpflichtungen in Einklang zu bringen.

