Familienrecht – Moudawana-Reform: Form, Verfahren sowie Fristen werden vom König festgelegt, so der Justizminister.
Rabat – In Kürze wird der marokkanische König Mohammed VI. sich in einer seiner seltenen Ansprachen an das Volk wenden. In wenigen Tagen wird das Thronjubiläum gefeiert (30. Juli) und Anfang Oktober folgt zum Beginn der neuen Sitzungsperiode eine Ansprache im marokkanischen Parlament.
Am 30. Juli jährt sich daher der Auftrag an die Regierung und die Abgeordneten, die Mängel zu Lasten der Frauen im marokkanischen Familienrecht zu beseitigen bzw. Vorschläge für eine entsprechend Reform zu unterbreiten, wie der König in seiner letzten Thronrede formulierte.
Marokko – Thronrede des Königs vom 30. Juli 2022 in einer deutschen Übersetzung.
Entsprechend wird erwartet, dass das Staatsoberhaupt die aktuellen Fortschritte bewerten wird.
Die marokkanische Politik ist sichtlich bemüht zu vermitteln, dass man das vergangene Jahr nicht ohne ergriffene Schritte hat ablaufen lassen. Daher trat erst Anfang der vergangenen Woche der marokkanische Premierminister Aziz Akhannouch vor das Parlament, um über die Situation der Frauen und über die angestrebten Reformen zu sprechen, so zumindest die vollmundige Ankündigung.
Doch die Rede zeichnete werden eine Strategie noch eine grundsätzliche Idee an die Wand, sondern bestand nur aus Erläuterungen zur wirtschaftlichen Bedeutung der Frau für das Land sowie einer Aufzählung der bestehenden Regierungsprogramme und den damit einhergehenden Ausgaben.
Marokko – Premierminister gesteht – mangelnde Unterstützung für Frauen kostet Wirtschaftswachstum
Parlamentarier fragt beim Justizminister nach.
Warum der Regierungschef keinen grundsätzlichen Blick in die Zukunft skizzieren konnte, blieb zunächst unklar. Gab es kein Konzept oder durfte er nicht darüber sprechen?
Die letzte Vermutung wird durch die Antworten des marokkanischen Justizministers auf eine entsprechende Frage eines Parlamentariers eher gestützt.
Vor dem Parlament erklärte Justizminister Abdellatif Ouahbi, dass sein Ministerium „keine Initiative zur Reform des Familienrechts ergreifen kann. Nur Seine Majestät, der König, ist befugt, über Fristen, Form und Verfahren zu entscheiden, betonte er.
Am vergangenen Montag, den 24. Juli, wurde Abdellatif Quahbi während seiner Anwesenheit im Repräsentantenhaus von Said Baaziz, Abgeordneter der USFP, befragt. Es ging, um die Bemühungen der Regierung, das Familienrecht zu reformieren, nahezu „ein Jahr nach der Rede des Königs, in der er dazu aufrief, die Mängel der Moudawana zu beheben”.
Auf die Frage, was „die Regierung“ unternehme, betonte der Justizminister: „Seine Majestät der König hat sich dazu geäußert. Er allein hat die Befugnis, über den vorbereitenden Teil zu entscheiden. Erst dann können wir mit der öffentlichen Diskussion beginnen. Nur er wird uns sagen, in welcher Form und nach welchem Verfahren wir arbeiten sollen.“
Justizminister lässt offen, ob im Justizministerium an einer Reform des Familienrechts – Moudawana gearbeitet wird.
„Sie haben keine Ahnung, ob wir an der Moudawana gearbeitet haben oder nicht“, betonte der Minister. „Dies ist nicht vergleichbar mit den Vorbereitungen für das Strafgesetzbuch bzw. die Zivilprozessordnung. Es ist eine soziale Frage. Ich habe meinen eigenen Standpunkt, und andere sind nicht unbedingt meiner Meinung. Für mich ist es unmöglich, eine Entscheidung über eine breitere soziale Frage zu treffen. Das ist Sache Seiner Majestät des Königs. Er wird über den Zeitpunkt und die Form entscheiden. Wir wissen noch nicht, ob es eine Kommission geben wird oder ob die Reform dem Justizministerium oder einem anderen Ministerium anvertraut wird”. (…) „Das ist Sache des Königs, da mischen wir uns nicht ein und können auch nicht die Initiative ergreifen bzw. an seiner Stelle handeln. Diese soziale Kompetenz liegt im religiösen Bereich bei Seiner Majestät dem König“, so Abdellatif Quahbi abschließend.
Damit liegt der Ball beim königlichen Kabinett und bei König Mohammed VI., der aus Sicht der Regierung und des Justizministers alleine, und durch seine Rolle als religiöses Oberhaupt, sich mit dem auf dem Islam basierenden Familienrechts beschäftigen darf. Ob das im Palst ähnlichgesehen wird, wird unter Umständen bereits der nächste Ministerrat unter Leitung von König Mohammed VI. zeigen.