Parlament verabschiedet Gesetz mutmaßlich zum Schutz von Streikenden und zur Klarstellung von Arbeitskampfregeln. Gewerkschaften lehnen das neue Gesetz weiter ab.
Rabat – Das marokkanische Parlament hat ein neues Gesetz verabschiedet, das die Bedingungen und Modalitäten des Streikrechts neu definiert. Der Gesetzentwurf Nr. 97.15 wurde in zweiter Lesung mit 84 Ja-Stimmen gegen 20 Nein-Stimmen im Repräsentantenhaus angenommen.
Arbeitsminister Younes Sekkouri betonte die Bedeutung des Gesetzes und hob hervor, dass es sowohl direkte als auch indirekte Rechte der Arbeitnehmer schützt. Besonders wichtig sei die Bestimmung, dass bei Rechtskonflikten stets die Interessen der Arbeitnehmer und Gewerkschaften Vorrang haben. Damit werde sichergestellt, dass das Streikrecht nicht behindert werde.
Ein zentraler Punkt des Gesetzes ist die Klarstellung der Streikdefinition gemäß den Richtlinien der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO). Erstmals wird der Solidaritäts- und politische Streik ausdrücklich anerkannt. Zudem wurde festgelegt, dass Streiks nicht nur zur Wahrung materieller, sondern auch moralischer Interessen der Arbeitnehmer durchgeführt werden können.
Das Gesetz weitet das Streikrecht auf alle Berufstätigen aus, einschließlich Hausangestellter und Selbstständiger. Arbeitgeber, die das Streikrecht behindern, müssen künftig mit Geldstrafen von bis zu 200.000 marokkanische Dirham MAD rechnen.
Gewerkschaften protestieren dennoch gegen das neue Streikrecht.
Trotz der neuen Regelungen gibt es weiterhin Unzufriedenheit. Mehrere marokkanische Gewerkschaften hatten für den 5. Februar zu landesweiten Streiks aufgerufen. Sie kritisieren, dass das Gesetz ohne ausreichende Abstimmung mit den Sozialpartnern verabschiedet wurde und befürchten Einschränkungen des Streikrechts in der Praxis.
Die Gewerkschaften fordern weitere Anpassungen, um sicherzustellen, dass das Gesetz tatsächlich die Rechte der Arbeitnehmer stärkt und nicht zu neuen Hürden führt. Zukunft kann die Regierung Streiks, die die öffentliche Ordnung einschränken oder gefährden einschränken oder gar verbieten, eine Reaktion auf die monatelangen Streiks der Lehrer im Angestelltenverhältnis in den Jahren 2023 und 2024.