Gewerkschaften wollen gegen neues Streikrecht protestieren und drohen damit, das Land für mindestens einen Tag lahmzulegen. Einschränkungen des Streikrechts seien verfassungswidrig.
Rabat – Die vier größten und wichtigsten Gewerkschaftsverbände Marokkos, die Union marocaine du travail (UMT), die Confédération démocratique du travail (CDT), die Organisation démocratique du travail (ODT) und die Fédération des syndicats démocratiques (FSD), haben einen landesweiten Generalstreik angekündigt, der am kommenden Mittwoch, den 5. Februar 2025, stattfinden soll.
Auslöser dieses Konflikts, der seit vielen Monaten schwelt, ist der Streit um das neue Streikrecht, das die Regierung von Premierminister Aziz Akhannouch aktuell durch beide Kammern des Parlaments bringen will. Eine erste Abstimmung findet sogar am heutigen Montag, 3. Februar 2025, im Repräsentantenhaus statt.
Erster Streik auf 24 Stunden begrenzt.
Der 24-stündige Streik ist laut der Gewerkschaft CDT ein Mittel, um gegen den, wie sie es nennt, „Despotismus der Regierung“ zu protestieren, die darauf beharrt, das neue Streikrecht trotz der Widerstände voranzutreiben. Die Gewerkschaft prangert auch die Unfähigkeit der Regierung an, die Probleme im Zusammenhang mit den Preissteigerungen und den Lebenshaltungskosten zu lösen.
Die UMT kritisiert die Regierungsführung als „unverantwortlich“, insbesondere die öffentliche Politik, die als unpopulär gilt. Die Gewerkschaft verweist auf die Verschlechterung der Kaufkraft der Arbeitnehmer und prangert an, dass der soziale Dialog zwei aufeinanderfolgende Sitzungen lang ohne Ergebnis oder Erläuterungen eingefroren worden sei, was einen Verstoß gegen die zwischen der Regierung, den Gewerkschaften und den Arbeitgebern eingegangenen Verpflichtungen darstellen würde.
Die UMT lehnt auch die Verabschiedung des Gesetzentwurfs über das Streikrecht ab, den sie als einen „Gewaltakt“ der Regierung betrachtet, die ohne Rücksicht auf den Rahmen des sozialen Dialogs gehandelt habe. Die Gewerkschaft argumentiert, dass dieses Gesetz gegen die marokkanische Verfassung verstoßen würde, die Streiks als Grundrecht garantiere, und die von den Gewerkschaften geäußerten Bedenken ignoriere.
Regierung will Streiks auch begrenzen können.
Die Regierung plant, das Streikrecht unter anderem einzuschränken und Streiks auch begrenzen zu können. Gerade in Sektoren, die für das öffentliche Leben von besonderer Wichtigkeit sind, darunter der Gesundheitssektor, Sicherheitsdienste, aber auch im öffentlich-rechtlichen Bildungssektor. So soll ein völliger Stillstand in für die Gesellschaft relevanten Sektoren notfalls verhindert werden können. Damit verlieren die Gewerkschaften und ihre Mitglieder aber auch einen Teil ihrer Drohkulisse und Durchsetzungskraft.

