StartGesellschaftMarokko – Neues Gesetz zu alternativen Strafen tritt in Kraft

Marokko – Neues Gesetz zu alternativen Strafen tritt in Kraft

Die neuen Instrumente

Mit der Einführung von gemeinnütziger Arbeit, elektronischer Überwachung und Geldstrafen will Marokko die Justiz reformieren, Gefängnisse entlasten und Rückfälle reduzieren. Doch der Erfolg hängt von Umsetzung und Akzeptanz ab.

Rabat – Am gestrigen Freitag, dem 22. August 2025, trat in Marokko das Gesetz Nr. 43.22 über sog. alternative Strafen in Kraft. Die Reform des Strafrechts stellt einen Paradigmenwechsel da. Das marokkanische Strafrecht ändert seine Zielsetzung, weg von einer rein repressiven Ausrichtung hin zu einem stärker restaurativen, pädagogischen und individualisierten Ansatz.

Das Gesetz richtet sich an Personen, die wegen Straftaten mit einer Freiheitsstrafe von maximal fünf Jahren verurteilt werden könnten. Schwere Delikte wie Terrorismus, Korruption, Drogenhandel oder sexuelle Gewalt sind ausdrücklich ausgenommen.

Die neuen Instrumente

Das Gesetz sieht mehrere Formen alternativer Strafen vor:

  • Gemeinnützige Arbeit: Zwischen 40 und 3.600 unbezahlte Arbeitsstunden in öffentlichen Einrichtungen oder anerkannten Vereinen. Dieses Modell ist bereits ab dem 15. Lebensjahr möglich.
  • Elektronische Fußfessel: Überwachung der Bewegungen des Verurteilten zu festgelegten Zeiten und Orten. Damit sollen familiäre und berufliche Bindungen erhalten bleiben.
  • Geldzahlungen: Freiheitsstrafen können durch Geldbeträge zwischen 100 und 2.000 Dirham pro Tag ersetzt werden. Die Höhe richtet sich nach Einkommen und Schadenshöhe. Bei Nichtzahlung tritt die Gefängnisstrafe wieder in Kraft.

Die Umsetzung liegt in der Verantwortung der Richter, die die Schwere des Delikts, das Profil des Angeklagten und die Umstände des Falls bewerten. Wichtig ist, dass der Verurteilte der Ersatzstrafe zustimmen muss.

Überfüllte Gefängnisse entlasten

Marokko kämpft seit Jahren mit einer hohen Zahl von Häftlingen. Das neue Gesetz soll die Gefängnisse entlasten und zugleich Rückfallquoten senken. Die Strafe sollen künftig stärker an die Situation des Einzelnen angepasst werden, während die Rechte der Opfer gewahrt bleiben. Dies könnte in manchen Fällen ein schwieriger Spagat werden. Zugleich ist festzustellen, dass viele Beschuldigte aufgrund fehlender gesetzlicher Alternativen in Untersuchungshaft genommen werden müssen, ohne dass diese Personen eine Gefahr für die Gesellschaft darstellen. Man denke hier an Strafverfahren im Rahmen von Kommunikationsfällen, z.B. im Bereich Social Media.

Experten sehen in den Alternativen die Chance, die Wiedereingliederung von Verurteilten zu fördern und dadurch den sozialen Zusammenhalt zu stärken. Gleichzeitig gilt: Wer gegen die Bedingungen verstößt, muss die ursprüngliche Freiheitsstrafe antreten.

Herausforderungen bei der Umsetzung

Damit die Reform Wirkung zeigt, muss noch ein breites Maßnahmenpaket umgesetzt werden. Dazu gehören die Schulung von Richtern und Anwälten, eine enge Zusammenarbeit zwischen Justiz- und Sozialeinrichtungen sowie die Einbindung zivilgesellschaftlicher Organisationen. Auch die öffentliche Wahrnehmung spielt eine Rolle: Nur wenn das Vertrauen in die neuen Strafen wächst, kann die Reform langfristig erfolgreich sein.

Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes Nr. 43.22 setzt Marokko ein deutliches Signal: Strafrecht soll nicht nur bestrafen, sondern auch resozialisieren. Ob die alternativen Strafen ihr Ziel erreichen – weniger Rückfälle, entlastete Gefängnisse und mehr gesellschaftliche Reintegration – wird sich jedoch erst in der Praxis zeigen.

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