1.526 Verurteilte erhalten Amnestie – Begnadigung zum Opferfest, Air Al Adha, umfasst auch Extremismusverurteilte – Justizministerium spricht von ideologischer Abkehr und nationaler Loyalität
Rabat – Zum muslimischen Opferfest Eid Al-Adha hat König Mohammed VI. von Marokko 1.526 verurteilte Personen begnadigt. Die Maßnahme wurde laut einer Mitteilung des Justizministeriums über die staatliche Nachrichtenagentur MAP bekanntgegeben und gilt als eine regelmäßige, symbolisch und rechtlich bedeutende Geste im marokkanischen Rechts- und Staatssystem. Die Begnadigung betrifft sowohl inhaftierte als auch nicht inhaftierte Personen – darunter auch 15 Menschen, die wegen extremistischen und terroristischen Straftaten verurteilt worden waren.
Aufteilung der Begnadigungen: Mehrheit inhaftiert
Die königliche Gnade sei in diesem Jahr 1.511 Menschen gewährt worden. Davon befinden sich 1.305 Personen derzeit in Haft. Innerhalb dieser Gruppe wurden:
- 72 Personen vollständig vom Rest ihrer Haftstrafe entbunden,
- 1.229 Personen die gesamte Haft- oder Untersuchungshaft erlassen und
- 4 lebenslange Haftstrafen in zeitlich befristete Freiheitsstrafen umgewandelt.
Zusätzlich erhielten 206 Personen, die sich nicht in Haft befinden, ebenfalls eine Form der Begnadigung. Dies betrifft:
- 71 Personen mit teilweisem oder vollständigem Straferlass,
- 6 Personen, bei denen die Haftstrafe erlassen wurde, die Geldstrafe jedoch bestehen bleibt,
- 115 Personen, deren Geldstrafen gestrichen wurden,
- 12 Personen mit vollständiger Streichung von Haft- und Geldstrafe sowie
- 2 Personen, bei denen sowohl der Rest der Freiheitsstrafe als auch die Geldstrafe erlassen wurden.
Auch Extremismusverurteilte erhalten Amnestie
Besonders bemerkenswert ist die Entscheidung des Königs, auch weitere 15 Personen zu begnadigen, die wegen extremistischer oder terroristischer Delikte verurteilt worden waren. Diese Geste erfolgte laut Justizministerium nicht bedingungslos. Voraussetzung für die Amnestie sei die glaubhafte ideologische Abkehr von extremistischen Überzeugungen sowie die ausdrückliche Loyalitätsbekundung gegenüber den „Konstanten und der Heiligkeit der Nation“ und den nationalen Institutionen gewesen.
Die Verteilung innerhalb dieser Gruppe lautet:
- Bei fünf Personen wurden Restfreiheitsstrafe und Geldstrafe gestrichen,
- zehn weitere wurden vollständig aus der Haft entlassen.
Laut dem Ministerium hatten diese Häftlinge „ihre ideologische Orientierung revidiert und Extremismus und Terrorismus abgelehnt“. Diese Bedingungen weisen auf die in Marokko gezielt eingesetzte Strategie der Deradikalisierung und politischen Reintegration hin – ein Modell, das Marokko seit Jahren verfolgt.
Politische und gesellschaftliche Einordnung
Die Begnadigungen zum Opferfest sind in Marokko ein traditioneller Bestandteil königlicher Autorität und symbolisieren Mitgefühl sowie Souveränität. Gleichwohl sind sie stets auch politisch geladen. Die Einbeziehung von wegen Terrorismus verurteilten Personen weist auf einen sensiblen Balanceakt zwischen staatlicher Sicherheit, öffentlicher Versöhnung und strategischer Prävention hin.