Das marokkanische Staatsoberhaupt hat den Geburtstag des Propheten im Königspalast begangen. Im Rahmen des religiösen Feiertags gewährte der Monarch zudem 634 Verurteilten eine königliche Begnadigung, darunter auch Personen mit Extremismushintergrund.
Rabat – König Mohammed VI. hat am Montagabend (24. August 2026 / 11. Rabie-Ier 1448 n.H.) in seiner Funktion als Amir Al-Mouminine (Befehlshaber der Gläubigen) eine religiöse Vigil im Königspalast von Rabat geleitet. Anlass der traditionellen Mahnwache war das Gedenken an den Geburtstag des Propheten Mohammed (Eid Al Mawlid Annabawi). Der Monarch wurde dabei von Kronprinz Moulay El Hassan, Prinz Moulay Rachid und Prinz Moulay Ahmed begleitet.
An der Zeremonie nahmen unter anderem Regierungschef Aziz Akhannouch, die Präsidenten der beiden Parlamentskammern, hochrangige Offiziere der Streitkräfte sowie Vertreter des in Rabat akkreditierten diplomatischen Korps islamischer Staaten teil. Der Minister für religiöse Stiftungen und islamische Angelegenheiten, Ahmed Toufiq, präsentierte vor dem König die Bilanz des Obersten Rates sowie der lokalen Räte der Ulema (islamischen Gemeinschaft).
Minister Toufiq hob in seiner Ansprache die Umsetzung des Kommunikationsplans „Tassid Tabligh“ hervor, der auf die Vermittlung ethischer Werte und die Überwindung von Egoismus abzielt. Im Anschluss überreichte der Minister dem Souverän das Werk „Dakhirat Al Muhtaj Fi Assalati Ala Sahibi Alliwae Wa Taj“, eine wissenschaftliche Publikation historischer marokkanischer Manuskripte über Gebete zu Ehren des Propheten.
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Begnadigung von 634 Verurteilten
Parallel zu den religiösen Feierlichkeiten gab das Justizministerium die Begnadigung von 634 Verurteilten durch den König bekannt. Die Erlasse verteilen sich wie folgt:
- Allgemeine Begnadigung (619 Personen): Von 462 inhaftierten Personen erhalten 13 den Erlass ihrer Reststrafe, bei 449 wird die Strafe reduziert. Von 157 Begünstigten auf freiem Fuß entfällt bei 28 die verbliebene Haftstrafe, bei 13 wird die Haftstrafe bei Fortbestehen der Geldstrafe erlassen, 112 werden von der Geldstrafe befreit und vier Personen von Haft- und Geldstrafe zugleich.
- Fälle mit Extremismusbezug (15 Personen): Zudem Begnadigte der Monarch 15 wegen Extremismus oder Terrorismus verurteilte Personen. Voraussetzung war laut Justizministerium ein offizielles Bekenntnis zu den Grundwerten der Nation sowie die Abkehr von extremistischem Gedankengut. Neun Personen erhalten den Erlass der Reststrafe, bei sechs weiteren wird die Haftzeit verkürzt.

