StartAlgerienAlgerien – Finanzministerium verschärft Regeln für Bargeld- und Devisenmeldung

Algerien – Finanzministerium verschärft Regeln für Bargeld- und Devisenmeldung

Zentrale Datenbank zur Geldwäschebekämpfung

Neue Vorgaben verpflichten Reisende zu detaillierten Angaben über Bargeld, Edelmetalle und Wertpapiere bei Ein- und Ausreise. Die Zollbehörden erfassen die Daten künftig in einer zentralen Datenbank zur Bekämpfung von Finanzkriminalität.

Algier – Algerien hat die Vorschriften zur Bargeld- und Devisenanmeldung an seinen Staatsgrenzen angepasst. Wie die staatliche Nachrichtenagentur Algérie Presse Service (APS) unter Berufung auf das algerische Amtsblatt Nr. 51 vom 19. Juli 2026 berichtet, gelten für Reisende ab sofort überarbeitete Verfahren zur Deklaration von Devisen, Wertgegenständen und Finanzinstrumenten bei der Ein- und Ausreise.

Vorab-Deklaration und Nachweispflichten

Das Dekret ändert und ergänzt die bisherigen Bestimmungen vom 20. Juli 2024. Die Meldepflicht erstreckt sich auf Banknoten, Münzen, Inhaber- und Handelspapiere, Schuldtitel sowie Edelmetalle und Edelsteine. Reisende sind verpflichtet, die Erklärung schriftlich beim zuständigen Zollamt einzureichen. Die Abgabe soll in der Regel bereits vor dem Zollkontakt elektronisch erfolgen; das Formular muss vollständig ausgefüllt und eigenhändig unterzeichnet werden.

Ausländische Reisende, die eingeführte und während ihres Aufenthalts nicht genutzte Devisen wieder ausführen wollen, müssen bei der Ausreise das bei der Einreise ausgefüllte Formular vorlegen. Dieses muss von der algerischen Zentralbank, einer zugelassenen Zwischenbank oder einer offiziellen Wechselstube abgestempelt sein, um die getätigten Devisengeschäfte nachzuweisen. Die Zollbeamten sind zudem befugt, zusätzliche Dokumente und Informationen über Herkunft und Verwendungszweck der mitgeführten Werte einzufordern.

Zentrale Datenbank zur Geldwäschebekämpfung

Zur Überwachung richtet die Zollverwaltung eine nationale Datenbank für Währungsdeklarationen ein. Darin werden Personalien, Reisedokumente, deklarierte Beträge, Herkunft, Reiseziel sowie die Identität des tatsächlichen Begünstigten gespeichert. Auch Unregelmäßigkeiten, Falschangaben oder unterlassene Meldungen werden in dem System dokumentiert.

Die gesetzlichen Bestimmungen sehen vor, dass die erfassten Informationen im Rahmen nationaler und internationaler Zusammenarbeit genutzt und mit den für die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zuständigen Stellen ausgetauscht werden.

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