StartAlgerienAlgerien – Ermittlungen nach Selbstverbrennung vor Justizministerium ausgeweitet

Algerien – Ermittlungen nach Selbstverbrennung vor Justizministerium ausgeweitet

Ermittlungen wegen „subversiver Handlungen“ und Terrorverdachts

Vorfall mit mutmaßlich politischem Hintergrund wird nun als „subversive Handlung“ und möglicher Terrorismusfall behandelt – fünf Personen festgenommen, internationale Verbindungen geprüft.

Algier – Der Selbstverbrennungsversuch eines Mannes am 1. Juni 2025 vor dem Sitz des algerischen Justizministeriums hat weitreichende juristische und politische Folgen ausgelöst. Nach Angaben der staatlichen Nachrichtenagentur APS wurden im Zuge der Ermittlungen fünf Personen festgenommen, vier davon in Untersuchungshaft, eine weitere unter richterliche Aufsicht gestellt.

Der Fall wurde an die Abteilung für die Bekämpfung des Terrorismus und der grenzüberschreitenden organisierten Kriminalität beim Gericht von Sidi M‘Hamed in Algier übergeben. Die Behörden vermuten hinter dem Vorfall keine Einzeltat, sondern eine organisierte Gruppe, die gezielt versucht habe, öffentliche Institutionen zu destabilisieren.

Selbstverbrennung als Form des Protests – mit politischer Dimension

Der Betroffene, Faouzi Zegout, ein Gemeindemitglied aus Frenda, rund 340 Kilometer westlich von Algier, hatte sich laut Medienberichten mit Benzin übergossen und selbst angezündet, um gegen eine mutmaßlich willkürliche Justizmaßnahme zu protestieren. In einem Video, das in sozialen Netzwerken weite Verbreitung fand, nennt er als Grund eine angebliche Drohung eines Richters, ihn zu einer zehnjährigen Haftstrafe zu verurteilen.

Die Sicherheitskräfte konnten den Brand rasch löschen, Zegout überlebte mit leichten Verletzungen. Hintergrund der juristischen Auseinandersetzung war laut Medienberichten eine nicht genehmigte Spendenaktion, mit der Zegout medizinische Behandlungen für Kranke finanzieren wollte.

Ermittlungen wegen „subversiver Handlungen“ und Terrorverdachts

Die Staatsanwaltschaft von Sidi M‘Hamed erklärte am 10. Juni, die Untersuchungen hätten Hinweise auf eine strukturierte Gruppe ergeben, die den Vorfall geplant und einzelne Rollen zugewiesen habe – darunter das Filmen der Tat und die anschließende Verbreitung über soziale Netzwerke. Ziel sei gewesen, die öffentliche Ordnung zu stören und das „ordnungsgemäße Funktionieren der Institutionen zu untergraben“.

Besondere Aufmerksamkeit der Ermittler richtet sich auf die Person, die das Video aufgenommen hatte. Laut Staatsanwaltschaft lebte diese zwei Jahre im Ausland, verfügte über mehrere Bankkonten und erhielt Geldüberweisungen von Dritten. Zudem gebe es Hinweise auf Kontakte zu Personen im Ausland.

Die Ermittlungen wurden daher um Straftatbestände wie die Gefährdung des Lebens Dritter, die vorsätzliche Verbreitung falscher Informationen, Amtsmissbrauch sowie subversive Handlungen im Sinne von Terrorismusbekämpfungsgesetzen erweitert.

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