Ein virales Video, das einen Sechsjährigen bei einem erzwungenen Alkoholkonsum zeigte, hat in Marokko ein juristisches Nachspiel. Das Gericht in Benslimane verurteilte drei Brüder zu mehrjährigen Haftstrafen.
Benslimane – Die Strafkammer des erstinstanzlichen Gerichts in Benslimane fällte am Montag, dem 15. Juni 2026, das Urteil gegen drei Angeklagte, die ein Kind zur Einnahme alkoholischer Getränke genötigt hatten. Die drei Brüder erhielten Gesamtfreiheitsstrafen von zusammen fast zehn Jahren. Der Hauptangeklagte wurde zu einer Haftstrafe von vier Jahren verurteilt, die beiden weiteren Beteiligten zu dreieinhalb sowie zweieinhalb Jahren.
Hintergrund des Falls
Der Vorfall wurde Ende Mai 2026 durch ein in sozialen Medien verbreitetes Video öffentlich bekannt. Die Aufnahmen zeigten, wie das sechsjährige Kind während einer Feier in der ländlichen Gemeinde Fdalat bei Benslimane von den Männern unter Druck gesetzt wurde, Alkohol zu konsumieren. Ein 17-Jähriger hatte die Szene gefilmt und online gestellt.
Nachdem das Video eine Welle der Empörung in der marokkanischen Öffentlichkeit ausgelöst hatte, leitete die Staatsanwaltschaft am 28. Mai 2026 ein förmliches Ermittlungsverfahren ein. Die Königliche Gendarmerie identifizierte die Täter kurz darauf und nahm sie fest. Neben der Beteiligung an Gewalttaten gegen einen Minderjährigen unter 15 Jahren warf die Anklage den Beschuldigten unter anderem unterlassene Hilfeleistung sowie vorsätzliche Körperverletzung vor.
Zivilgesellschaftliche Reaktionen
Der Prozessverlauf wurde durch das Engagement verschiedener Kinderrechtsorganisationen begleitet. Die NGO „Hände weg von meinem Kind“ (Touche pas à mon enfant) trat als Nebenklägerin auf und erhielt vom Zivilgericht einen symbolischen Schadensersatz in Höhe eines Dirhams zugesprochen.
Auch der Nationale Menschenrechtsrat (CNDH) äußerte sich zu dem Fall. Die Institution forderte eine umfassende psychologische und rechtliche Betreuung des Opfers. Zudem warnte der Rat vor den Folgen der weiteren digitalen Verbreitung solcher Inhalte, da diese die Würde des betroffenen Kindes nachhaltig verletzen und eine Retraumatisierung begünstigen könnten.
Das Urteil unterstreicht die Entschlossenheit der marokkanischen Justiz, Fälle von schwerer Kindesmisshandlung, die durch soziale Netzwerke dokumentiert und publik werden, konsequent strafrechtlich zu verfolgen. Ob die Beteiligten gegen das erstinstanzliche Urteil in Berufung gehen werden, ist derzeit nicht bekannt.

