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Marokko – Unternehmerverband fordert Änderungen am Finanzgesetz 2023

Unternehmerverband will Quellensteuer verhindern und schlägt eigene Steuersätze sowie weitere Änderungen vor.

Finanzausschuss und Ratskammer im Parlament gehen in die Abschlussberatungen zum Staatshaushalt und dem Finanzgesetz 2023 – CGEM fordert Abschaffung der Quellensteuer und neue Steuersätze.

Rabat – Die Beratungen zum Staatshaushalt bzw. zum Finanzgesetz 2023 gehen in die entscheidende Phase. Es gab von zahlreichen Seiten teils heftige Kritik für den Entwurf des Finanzgesetzes 2023 der Regierung Akhannouch. Der marokkanische Staatshaushalt steht nach COVID-19 Pandemie und Wirtschaftskrise, in Folge des Krieges zwischen Russland und der Ukraine, unter Druck, da auch mehrere Sozialprogramme nun anlaufen sollen, die Dürre auf das Wirtschaftswachstum drückt und die Kosten für importierte Nahrungsmittel und fossile Energieträger explodiert sind. Es ist bisher auch nicht abzusehen, dass es im kommenden Jahr schnell und deutlich besser wird. Daher sucht die Regierung nach neuen Einnahmemöglichkeiten und sucht diese in bisher ungenutzten oder zu wenig kontrollierten Einnahmequellen, vor allem bei den Freiberuflern und Unternehmen. Ein Instrument soll die sog. Quellensteuer werden, gegen die sich bereits die Privatärzte und vor allem die Anwälte mit Demonstrationen und Streiks positioniert haben. Nun will auch der in Marokko mächtige Unternehmerverband CGEM Änderungen am Finanzgesetz PLF 2023 durchsetzen.

Unternehmerverband will Quellensteuer verhindern und schlägt eigene Steuersätze sowie weitere Änderungen vor.

Bevor der PLF 2023 den Mitgliedern des Ausschusses für Finanzen, Planung und wirtschaftliche Entwicklung zur Genehmigung vorgelegt wurde, brachten die Vertreter des Allgemeinen Verbandes der marokkanischen Unternehmen (CGEM) ihre Änderungsanträge ein, die sich insbesondere auf die Reform der Einkommensteuer (IS), die Steuerregelung für kollektive Immobilieninvestitionen (Immobilienfonds) (OPCI), die spezifischen Maßnahmen zur Einkommensteuer (IR), den Mindestbeitrag und die steuerliche Situation inaktiver Unternehmen beziehen.

Im Hinblick auf die Reform der IS setzt sich die CGEM über ihre Vertreter im Parlament für eine IS-Obergrenze von 20% für alle Unternehmen mit CFC-Status (Casablanca Finance City), für Unternehmen in industriellen Sonderförderzonen und für Unternehmen in integrierten Industrieplattformen (P2I) und ähnliches ein.

Außerdem wird vorgeschlagen, den IS-Satz für Unternehmen, die sich verpflichten, über einen Zeitraum von fünf Jahren mindestens 1 Milliarde marokkanische Dirham MAD zu investieren, auf ebenfalls 20% und für exportierende Unternehmen auf gleichfalls 20% zu begrenzen.

Eine neue Steuerregelung für OPCI

Hinsichtlich der Steuerregelung für Immobilienfonds empfiehlt der Arbeitgeberverband die Einführung einer differenzierten Regelung, die die Öffnung der OPCI für die Allgemeinheit fördert.

Dies könnte durch die Einführung eines 60% Abzugs für Dividenden von OPCI, die der Öffentlichkeit zugänglich sind, oder durch die Abschaffung oder Reduzierung des Dividendenabzugs auf 40% für OPCI mit vereinfachten Betriebsvorschriften (OPCI RFA), welche qualifizierten Anlegern vorbehalten und nicht der Öffentlichkeit zugänglich sind, geschehen, so der Unternehmerverband in seinem Änderungsantrag.

Abschaffung oder Ermäßigung der Quellensteuer

Im Bereich der Einkommensteuer (IR) unterstützt der CGEM die weitere Verlängerung der 36-monatigen IR-Befreiung für neue Festangestellte unter 35 Jahren.

Die Arbeitgebervertreter drängen allerdings auf die Abschaffung der Quellensteuer auf Honorare, Provisionen, Maklergebühren und ähnliche Vergütungen von juristischen Personen, die bereits der Einkommensteuer unterliegen. Diese Maßnahme des PLF 2023 erregt den Zorn der betroffenen Berufsgruppen.

In diesem Zusammenhang fordert die CGEM, dass die Quellensteuer auf Gehälter und Honorare von Teilzeitlehrkräften im Jahr 2023 auf 20%, im Jahr 2024 auf 25% und im Jahr 2025 auf 30% gesenkt wird, anstatt auf 30% einheitlich, wie es im PLF 2023 vorgesehen ist. Außerdem wird eine schrittweise Besteuerung gefordert, die auf einer Senkung der IS und IR in den nächsten vier Jahren basiert, um im Jahr 2026 einen Satz von 30% zu erreichen.

Zu den von der CGEM vorgeschlagenen Änderungen gehören auch die Anhebung der Obergrenze für steuerfreie Abfindungen auf 3 Millionen MAD, die Senkung der Quellensteuer auf Pensionskassen von 30% auf 15% und die Anhebung des Abzugs von 40% auf 70%.

Mindestbeitrag, inaktive Unternehmen, Freibeträge und unbebaute Grundstücke.

Der Arbeitgeberverband CGEM schlägt außerdem vor, den Mindestbeitragssatz für Unternehmen, für die ein Satz von 0,25% gilt, vor 2022 von 0,25% auf 0,15% zu senken, entsprechend der andernorts eingeführten Senkung von 0,40% auf 0,25%.

Für Unternehmen, deren Umsatz gleich Null ist oder die in den letzten vier Jahren nur den Mindestbeitrag gezahlt haben, empfiehlt der CGEM die spontane Zahlung einer ausstehenden Pauschalsteuer von 2.500 MAD pro Jahr.

Ebenso können Unternehmen, die die oben genannten Bedingungen erfüllen und die geforderte Pauschalsteuer gezahlt haben, von jeder Steuerprüfung befreit werden, es sei denn, sie sind aktiv oder haben eine Zahlungsaufforderung wegen eines eingereichten Konkursantrags erhalten.

Die CGEM-Vertreter im Parlament befürworten auch die Einführung eines Steuersatzes von 20% auf die Nettogewinne, die beim Erstverkauf von leerstehenden ländlichen Gebäuden, die städtisch genutzt werden, erzielt oder verbucht werden.

Weitere Änderungsvorschläge tauchen auf der Liste des Unternehmerverbandes auf.

Der CGEM ruft auch zur Erneuerung anderer Vorschläge auf, die während des letzten PLF ausgearbeitet wurden. Dazu gehört die Ausweitung der Abzugsfähigkeit auf 70% bei der Übertragung im Steuerjahr 2022, mit Ausnahme von Grundstücken und Gebäuden, unter der Voraussetzung, dass alle Veräußerungsgewinne in produktive Sektoren reinvestiert werden, mit Ausnahme von Immobilien, und dass die entsprechende Immobilie länger als acht Jahre im Besitz ist und die Investition mindestens fünf Jahre dauert.

Der zweite Vorschlag zielt darauf ab, die Neutralität von Konzernen mit Umstrukturierungen zu verbessern, indem die Sonderregelung für Fusionen auf Teilspaltungen und Teileinbringungen von Vermögenswerten ausgedehnt wird und die Bedingungen für die Inanspruchnahme der Bestimmungen von Artikel 161a über Anreize für gruppeninterne Einbringungen von Anlagevermögen verbessert werden, indem der Eigentumsanteil von derzeit 80% auf 51% gesenkt wird. Darüber hinaus könnten die Bedingungen für die Anwendung der beiden vorgenannten Bestimmungen dahingehend geändert werden, dass Beiträge und Übertragungen aufgrund der Steuerneutralität zum Buchwert vorgenommen werden können, was ebenfalls die Kontrolle durch die Steuerbehörden erleichtern würde. Die Arbeitgebervertreter forderten außerdem, dass die Befreiung von den Eintragungsgebühren auf alle zwischenbetrieblichen Übertragungen von Forderungen und Gutschriften ausgedehnt wird und dass die Bestimmung über Standgelder dahingehend überarbeitet wird, dass Standgelder ausdrücklich von der Anwendung der Quellensteuer ausgenommen werden, da ansonsten die Steuer eine Strafe darstellen würde.

In Bezug auf die inländische Verbrauchssteuer (TIC) fordert der CGEM die Einführung des Proportionalitätsprinzips bei der Berechnung der TIC anstelle eines Pauschalsatzes sowie die Zuweisung der Einnahmen aus dieser Steuer an einen Fonds für den Recyclingsektor.

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