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Marokko – So erhalten Sie Wohnbeihilfe beim Erstimmobilienerwerb.

Fördermittel in unterschiedlicher Höhe

Mehrere Schritte und Fristen sind einzuhalten, um Fördermittel bis zu 100.000 MAD vom Staat zu erhalten, um eine erste Wohnimmobilie zu erwerben. Dies gilt auch für MRE.

Rabat – Die marokkanische Regierung hat bereits seit mehr als einem Jahr ein Wohnhilfeprogramm eingeführt, um Erstkäufern den Erwerb von Immobilien zu erleichtern. Das Programm bietet finanzielle Unterstützung für den Kauf von Wohnungen und richtet sich an marokkanische Staatsbürger, die bisher noch keine Immobilie besitzen. Dies gilt auch für im Ausland lebende Marokkanerinnen und Marokkaner MRE.

Bedingungen und Voraussetzungen

Um die Wohnhilfe zu erhalten, müssen Antragsteller bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Sie müssen marokkanische Staatsbürger sein und dürfen keine andere staatliche Wohnhilfe in Anspruch genommen haben. Zudem darf der Antragsteller zum Zeitpunkt des Kaufs keine andere Immobilie besitzen. Die zu erwerbende Wohnung muss über eine Baugenehmigung verfügen, die nach dem. Januar 2023 ausgestellt wurde, und es muss sich um einen Erstverkauf dieser Immobilie handeln.

Dies Schritte und Punkte sind zu beachten:

  1. Antragstellung: Der Antrag auf Wohnhilfe wird über die digitale Plattform „daam sakane“ eingereicht. Der Antragsteller muss die erforderlichen Dokumente hochladen und die Kriterien für die Wohnhilfe erfüllen. Die Plattform ist in drei Sprachen verfasst, arabisch, französisch und englisch.
  2. Vorläufige Genehmigung: Innerhalb von sieben Tagen nach Einreichung des Antrags wird eine vorläufige Genehmigung erteilt, sofern alle Kriterien erfüllt sind.
  3. Einreichung des Kaufvertrags: Der vorläufig genehmigte Antragsteller muss den Kaufvertrag innerhalb von sieben Tagen nach Ausstellung über die Plattform einreichen. Der Vertrag muss von einem Notar beglaubigt sein und eine Kopie der Baugenehmigung enthalten.
  4. Endgültige Genehmigung und Auszahlung: Nach Prüfung der eingereichten Unterlagen wird die endgültige Genehmigung erteilt und die Wohnhilfe innerhalb von 15 Tagen ausgezahlt. Die Auszahlung erfolgt entweder per Scheck oder Banküberweisung an den Notar.
  5. Abschluss des Kaufvertrags: Der Antragsteller hat 30 Tage Zeit, um den endgültigen Kaufvertrag abzuschließen und die Wohnung als Hauptwohnsitz zu nutzen.

Fördermittel in unterschiedlicher Höhe

Die finanzielle Unterstützung ist gestaffelt. Für den Erwerb einer Wohnung, deren Verkaufspreis 300.000 MAD (ca. 27.000 EUR) nicht übersteigt, beträgt die Unterstützung 100.000 MAD (ca. 9.100 EUR). Für den Erwerb einer Wohnung zwischen 300.000 MAD (ca. 27.000 EUR) und 700.000 MAD (ca. 65.000 EUR) beträgt die Unterstützung 70.000 MAD (ca. 6.500 EUR).

Das Wohnhilfeprogramm der marokkanischen Regierung ist ein wichtiger Schritt, um den Zugang zu Wohnraum zu erleichtern und die finanzielle Belastung für Erstkäufer zu verringern. Es bietet eine klare und strukturierte Vorgehensweise, um die Wohnhilfe zu beantragen und zu erhalten.

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