StartMarokkoMarokko – Regierung beschließt Beamten drei Tagesgehälter für den Erdbebenhilfsfonds abzuziehen.

Marokko – Regierung beschließt Beamten drei Tagesgehälter für den Erdbebenhilfsfonds abzuziehen.

Niedrige Gehaltsstufen werden ausgenommen.

Abzüge auf drei aufeinander folgende Monate verteilt. Nettobeträge sollen den Wiederaufbau nach dem schweren Erdbeben zugutekommen.

Rabat – Marokko bemüht sich weiter, die aktuellen Nöte aber auch die zukünftigen Maßnahmen zur Bewältigung der Erdbebenkatastrophe vom 8. September zu überwinden. National und international ist allen Beobachtern und den Verantwortlichen klar, dass es Jahre dauern kann und enorme finanzielle Belastungen auf das Land zukommen, um die Folgen anzugehen. Ähnlich zur Situation während der COVID-19 Pandemie hat das Land auch dieses Mal einen nationalen Hilfsfonds aufgelegt, der nun gefüllt werden soll.

Die Regierung beschloss am gestrigen Donnerstag (15. September 2023), drei Arbeitstage, verteilt auf drei Monate, von den Gehältern der Beamten, der Angestellten des Staates und der Gebietskörperschaften sowie der Angestellten der öffentlichen Einrichtungen und Unternehmen einzubehalten bzw. umzuleiten.

Niedrige Gehaltsstufen werden ausgenommen.

Wie die Tageszeitung Aujourd’hui le Maroc berichten, sind aber nicht alle Beamten, Angestellte oder Mitarbeiter betroffen, sondern es sind diejenigen Gehaltsstufen befreit, die zu den niedrigen gehören.

Die betroffenen Kategorien beginnen ab der Gehaltsstufen 9 und höher oder deren Äquivalente eingestuft Gehaltsgruppen in den Unternehmen und dies, so die Tageszeitung Aujourd’hui le Maroc, als Beitrag zu den nationalen Solidaritätsbemühungen zur Bewältigung der Auswirkungen des Erdbebens vom Freitag, den 8. September.

„Der Beitrag der Beamten und Angestellten des Staates und der Gebietskörperschaften sowie der Angestellten der öffentlichen Einrichtungen wird auf drei Monate verteilt, d. h. das Gehalt für einen Arbeitstag, das in den Monaten September, Oktober und November erhoben wird, abzüglich des Nettolohns nach Abzug der Einkommenssteuer und der Beiträge für die Rentenversicherung und die Krankenkasse“, heißt es in einer Erklärung des Regierungssprechers, die nach der Sitzung des Regierungsrats veröffentlicht wurde.

Regierungsmitglieder leiten ein ganzes Monatsgehalt um.

Des Weiteren hat die Regierung beschlossen, dass die Minister, die stellvertretenden Minister, die beiden Hochkommissare, der Generaldelegierte und der interministerielle Delegierte einen Beitrag in Höhe eines Monatsgehalts leisten, das vom Nettolohn nach Abzug der Einkommenssteuer und der Abgaben für die Renten- und Krankenkassenbeiträge einbehalten wird. Diese Maßnahme erfolgt im Rahmen der Unterstützung dieser nationalen Solidaritätsaktion und gemäß Artikel 40 der Verfassung. Dieser Artikel besagt, dass „alle solidarisch und im Verhältnis zu ihren Mitteln die Lasten tragen, die die Entwicklung des Landes erfordert, sowie die Lasten, die sich aus nationalen Unglücksfällen und Naturkatastrophen ergeben“.

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