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Marokko – Reform des Familienrechts – König bittet Rat der Ulema um Fatwa

Königliches Kabinett gibt Erklärung bekannt.

König beauftragt den religiösen Rat der islamischen Gemeinschaft (Ulema) mit einem Rechtsgutachten (Fatwa), hinsichtlich der eingereichten Vorschläge zur Reform des Familienrechts (Moudawana).

Rabat – Die Reform des auf dem islamischen Recht basierenden Familienrechts, die König Mohammed VI. selbst in seiner Thronrede vom 30. Juli 2022 gefordert hatte, geht in die nächste Abstimmungsrunde.

Der marokkanische König beklagte in seiner damaligen Thronrede, die weiterhin bestehende Benachteiligung der Frauen in der Gesellschaft und forderte weitere Reformen, nachdem die Änderungen aus dem Jahr 2004 nicht den gewünschten Erfolg hatten, um die in der Verfassung verankerte Gleichstellung der Geschlechter herbeiführen zu können.

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Zuletzt hatte eine vom Monarchen eingesetzte Kommission über Monate die Ansichten und Forderungen an eine Reform des Familienrechts, der Moudawana, zahlreicher gesellschaftlicher Gruppierungen, Organisationen und Parteien eingeholt, in einem Bericht zusammengestellt und an das königliche Kabinett übergeben. König Mohammed VI. hat, nach eigener mehrmonatiger Durchsicht, der von den verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen eingereichten Reformvorschläge, jetzt die nächste Abstimmungsrunde eingeleitet.

Bereits in der genannten Thronrede aus dem Jahr 2022 hatte er angekündigt, dass jede Reform der sog. Moudawana mit den islamischen Regeln konform sein muss. Entsprechend hat er nun, den Rat der Ulema, dessen Vorsitzender der König selbst ist, mit der Erarbeitung eines islamischen Rechtsgutachtens (Fatwa) beauftragt. Der Rat soll sich nun die eingereichten Vorschläge ansehen und die Reformvorschläge bewerten, die die Religion tangieren würden, und sie auf die Konformität mit dem Islam prüfen.

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Am heutigen Freitag veröffentlichte das königliche Kabinett eine entsprechende Erklärung. Darin heißt es:

„Seine Majestät König Mohammed VI., Führer der Gläubigen, möge Gott ihm beistehen, Vorsitzender des Hohen Rates der Ulema, hat am Freitag, dem 21. Dou Al Hijja 1445 H., der dem 28. Juni 2024 entspricht, dem Rat seine hohen Weisungen erteilt, einige Punkte, die in den Vorschlägen des mit der Überarbeitung des Familiengesetzes beauftragten Gremiums enthalten sind, unter Bezugnahme auf die Prinzipien und Gebote der heiligen Religion des Islam und ihrer toleranten Ziele zu prüfen und diesbezüglich eine Fatwa dem Hohen Haus des Souveräns vorzulegen.

Diese Beauftragung erfolgt, nachdem das mit der Überarbeitung des Familiengesetzbuches beauftragte Gremium seinen Auftrag fristgerecht erfüllt und seine Vorschläge dem König vorgelegt hat. In Anbetracht der Tatsache, dass einige Vorschläge religiöse Texte betreffen, hat der Souverän beschlossen, die Angelegenheit an den Hohen Rat der Ulema zu verweisen, der gemäß Artikel 41 der Verfassung das einzige Gremium ist, das befugt ist, offiziell anerkannte Fatwas zu erlassen.

Der Souverän hat den Hohen Rat der Ulema außerdem aufgefordert, bei der Ausarbeitung seiner Fatwa den Inhalt des königlichen Schreibens an den Regierungschef zu berücksichtigen, in dem dazu aufgerufen wird, die Tugenden der Mäßigung und des offenen und konstruktiven Ijtihad zu beherzigen und dabei die von Seiner Majestät dem König, möge Gott ihn bewahren, wiederholt vertretene Norm zu berücksichtigen, wonach man nicht erlauben kann, was verboten ist, und nicht untersagen darf, was erlaubt ist.“

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