StartMarokkoMarokko - Rabat wird UN-Resolution zum Todesstrafenmoratorium unterstützen.

Marokko – Rabat wird UN-Resolution zum Todesstrafenmoratorium unterstützen.

Innenpolitisch umstrittene Todesstrafe

Justizminister Abdellatif Ouahbi spricht von einem historischen Schritt für die Menschenrechte im Parlament. Todesstrafe seit 1993 nicht mehr in Marokko angewendet.

Rabat – Marokko wird zum ersten Mal für die Resolution der Generalversammlung der Vereinten Nationen über ein Moratorium für die Todesstrafe stimmen. Justizminister Abdellatif Ouahbi kündigte dies am Montag an und bezeichnete es als einen „historischen Schritt für die Menschenrechte“.

In seiner Antwort auf eine parlamentarische Anfrage zum Thema „Abschaffung der Todesstrafe“ erklärte der Minister, dass „das Königreich Marokko zur Bekräftigung seiner Errungenschaften im Bereich der Menschenrechte positiv reagieren wird, indem es zum ersten Mal für die Resolution der Generalversammlung über ein Moratorium für die Todesstrafe stimmt“.

„Dieser wichtige historische Schritt ist eine Fortsetzung der großen Fortschritte Marokkos beim Schutz und der Förderung der Menschenrechtskultur auf nationaler und internationaler Ebene“, fügte er hinzu.

Moratorium bedeutet kein automatisches Ende

Justizminister Ouahbi wies darauf hin, dass diese für den 15. Dezember 2024 vorgesehene Abstimmung nur Ausdruck der Verpflichtung ist, die Todesstrafe für einen Zeitraum von zwei Jahren nicht anzuwenden. Er erinnerte daran, dass das Königreich diese Strafe seit 1993 nicht mehr angewandt hat.

Ein positives Votum für diese Resolution sei Ausdruck der positiven Interaktion Marokkos mit den Empfehlungen der UN-Menschenrechtsmechanismen, insbesondere des für den Internationalen Pakt über Menschenrechte zuständigen Ausschusses und des Ausschusses gegen Folter sowie des Mechanismus der allgemeinen regelmäßigen Überprüfung (UPR).

Er erklärte weiter, dass diese Position die anhaltende Dynamik im Königreich bezeuge, sowohl verfassungsrechtlich und rechtlich als auch in der Praxis.

Derzeit hat Marokko den Vorsitz im UN-Menschenrechtsrat, der sich seit Jahren für die Abschaffung der Todesstrafe einsetzt. Der derzeitige Vorsitzende des UN-Menschenrechtsrats ist Botschafter Omar Zniber aus Marokko. Er wurde am 10. Januar 2024 für das Jahr 2024 gewählt und ist der ständige Vertreter Marokkos bei den Vereinten Nationen in Genf.

Marokko setzt vermeintlich Zeichen für Menschenrechte

Marokko hat in den letzten Jahren mehrere Fortschritte im Bereich der Menschenrechte gemacht. Die Todesstrafe wurde seit 1993 nicht mehr vollstreckt, und in vielen Fällen wurden Todesurteile in lebenslange Haftstrafen umgewandelt. Marokko könnte planen, diese Praxis fortzusetzen und seine gesetzlichen Bestimmungen im Einklang mit internationalen Standards weiterzuentwickeln.

„Die Unterstützung dieser Resolution ist zwar ein Schritt nach vorn, bedeutet aber kaum die automatische Abschaffung der Todesstrafe“, betonte Ouahbi und wies darauf hin, dass viele Staaten, die diesen Text befürworten, Gesetze haben, die die Todesstrafe vorsehen.

In diesem Zusammenhang wies der Minister darauf hin, dass 88 Personen, darunter eine Frau, in marokkanischen Gefängnissen zum Tode verurteilt sind und dass seit 2020 insgesamt 161 Personen begnadigt oder ihre Todesurteile in lebenslange oder zeitlich begrenzte Haftstrafen umgewandelt wurden.

Mit diesem Schritt unterstreiche Marokko seine Entschlossenheit, die Menschenrechte weiter zu fördern und internationale Verpflichtungen einzuhalten. Der nächste wichtige Schritt steht nun mit der Abstimmung am 15. Dezember 2024 bevor, berichtet die staatliche Nachrichtenagentur MAP.

Innenpolitisch umstrittene Todesstrafe

Die Todesstrafe ist in Marokko ein umstrittenes Thema. Während liberale und sozialistische Gruppen seit Langem eine Abschaffung befürworten, stellen sich konservative und vor allem islam-konservative sowie islamistische Gruppen gegen eine Abschaffung.

Im Islam ist die Todesstrafe ein komplexes und kontroverses Thema. Die Scharia, das islamische Recht, sieht die Todesstrafe für bestimmte schwere Verbrechen vor, wie Mord, Ehebruch und Apostasie (Abfall vom Glauben), siehe dazu beispielsweise Sure 2, Vers 178. Diese Strafen sind jedoch an strenge Bedingungen und Beweislasten geknüpft, um Missbrauch zu verhindern.

Es gibt auch viele muslimische Gelehrte und Menschenrechtsaktivisten, die sich gegen die Todesstrafe aussprechen und argumentieren, dass der Islam Barmherzigkeit und Vergebung betont und fördert, auch im Zusammenhang mit der Todesstrafe, siehe dazu beispielsweise Sure 5, Vers 45. Sie plädieren für Reformen und alternative Strafen, die den modernen Menschenrechtsstandards entsprechen. Marokko berücksichtigt beide Positionen. So wird die Todesstrafe zwar weiterhin von den Gerichten verhängt, doch der König nutzt sein Privileg zur Begnadigung bei hohen religiösen oder politischen Feierlichkeiten und wandelt die Todesstrafen meist in lebenslange Haftstrafen um.

Die Anwendung der Todesstrafe variiert stark zwischen den verschiedenen islamischen Ländern und hängt oft von der jeweiligen Interpretation der Scharia und den nationalen Gesetzen ab. Die Todesstrafe wird aber nicht nur in islamischen Ländern weiter ausgesprochen und auch vollzogen. Bekannt für die Vollstreckung von Todesstrafen sind vor allem China und die USA.

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