StartMarokkoMarokko – Neue Verjährungsfristen bei Rechtsmängeln nach Immobilienerwerb.

Marokko – Neue Verjährungsfristen bei Rechtsmängeln nach Immobilienerwerb.

Mehr Zeit für Klagen bei Rechtsmängeln beim Immobilienerwerb.

Käufer bekommen mehr Zeit, um Mängel an Immobilien zu Reklamieren und Klagen einzureichen. Rabat – Das Thema Immobilienerwerb spielt in der marokkanischen Wirtschaft und Gesellschaft eine große Rolle, nicht zuletzt unter den Auslandmarokkanern, den sog. MRE. Doch viele gesetzliche Grundlagen sind mehr als 100 Jahre alt und sind nicht in erster Linie zum Vorteil der Käufer ausgestaltet, darunter auch Haftungsregelungen…

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