Vereinbarung zw. dem Gesundheitsministerium u. den Apothekerverbänden geschlossen.
Rabat – Am vergangenen Samstag haben das Ministerium für Gesundheit und Sozialschutz (Gesundheitsministerium) und die Verbände des Apothekensektors in der marokkanischen Hauptstadt Rabat eine Vereinbarung über eine Reihe von prioritären Forderungen des Berufsstandes unterzeichnet.
Das Ministerium für Gesundheit und Sozialschutz erklärt sich bereit, den Gesetzentwurfs Nr. 98-18 zum marokkanischen Apothekergesetz zu prüfen.
Das Ministerium habe nach den Gesprächen erkannt, heißt es in einer Erklärung, den Apothekensektor in alle laufenden Projekte im Pharmasektor einzubeziehen.
Es wurde in der Vereinbarung auch die Notwendigkeit betont, so schnell wie möglich einen Rechtsrahmen für die Preisgestaltung von Medizinprodukten zu entwickeln und ein Rahmengesetz für Nahrungsergänzungsmittel auszuarbeiten.
Wie in den Industrieländern haben beide Seiten auch vereinbart, das Geschäftsmodell der Apotheken zu überprüfen und Studien über die Einführung neuer Befugnisse für nationale Apotheken durchzuführen. Dies solle z.B. zur Festlegung neuer Tarife für die Krankenhausversorgung führen.
Ein gemeinsames Gremium mit einem klar definierten Konzept und Zeitplan sei eingerichtet worden, um die Umsetzung der Reformprojekte im Pharmasektor zu leiten, sagte Aziz Mrabti, Direktor für Arzneimittel und Pharmazeutika im Gesundheitsministerium.
In einer Pressemitteilung bekräftigte Herr Mrabti, dass das Ministerium für einen Dialog mit allen Gewerkschaften und Berufsverbänden zur Verfügung stehe. Er betonte das Engagement und die Bereitschaft der Apothekerinnen und Apotheker, die Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln sicherzustellen.
Weitere Verhandlungen angekündigt.
Die Verbandsvertreter erklärten ihrerseits ihre Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit dem marokkanischen Gesundheitsministerium. Dabei geht es um die Umsetzung des Sozialversicherungsprojektes, um Vorschläge zur Erhaltung der Lebensfähigkeit der Krankenkassen und um die Verbesserung des Zugangs der Bürgerinnen und Bürger zu Arzneimitteln.
Um die Umsetzung dieser Punkte zu verbessern, wurden weitere Treffen vereinbart. So könne der Aktionsplan des „Gemischten Ausschusses zur Förderung des Sektors“ und zur Verbesserung der Bedingungen für die Ausübung des Apothekerberufs weiterentwickelt werden.