StartGesellschaftMarokko – Menschenrechtsrat CNDH beklagt Beibehaltung der Todesstrafe.

Marokko – Menschenrechtsrat CNDH beklagt Beibehaltung der Todesstrafe.

CNDH sieht die Todesstrafe im Widerspruch zur Verfassung.

Vorsitzende des marokkanischen Menschenrechtsrat CNDH legt Jahresbericht 2022 vor.

Rabat – Der marokkanische Menschenrechtsrat CNDH (Conseil National Des Droits De L’Homme) hat in diesen Tagen den Jahresbericht 2022 vorgestellt. Bei der Vorstellung ging die Vorsitzende Amina Bouayach auf die im Königreich formell weiterhin bestehende Todesstrafe ein. In seinem Bericht beklagt der CNDH die Beibehaltung der Todesstrafe in Marokko. Der Nationale Menschenrechtsrat (CNDH) bedauere, dass die marokkanischen Gerichte weiterhin Todesurteile verhängen. Dies erklärte Präsidentin Amina Bouayach bei der Vorstellung des Berichts 2022 der Institution am vergangenen Mittwoch, den 10. Mai, in Rabat.

CNDH sieht die Todesstrafe im Widerspruch zur Verfassung.

Die Todesstrafe verstoße gegen das Recht auf Leben, das in Artikel 20 der Verfassung verankert sei.  Auf der Pressekonferenz zur Vorstellung des Jahresberichts erklärte Amina Bouayach, dass die Gerichte auch im Jahr 2022 Todesurteile verhängt hätten, obwohl das Recht auf Leben in der Verfassung festgeschrieben sei. In diesem Zeitraum habe es 83 Todesurteile gegeben.

Artikel 16 des marokkanischen Strafgesetzbuches siehe die Todesstrafe für Mord, Folter, bewaffneten Raubüberfall, Brandstiftung, Hochverrat, Desertion bzw. einen Anschlag auf das Leben des Königs vor. Obwohl die Todesstrafe im marokkanischen Strafgesetzbuch verankert sei, werde sie seit den 1990er Jahren nicht mehr vollstreckt, so Amina Bouayach. Marokko gehöre damit de facto zu den Ländern, die die Todesstrafe abgeschafft hätten. Einige Nichtregierungsorganisationen und der CNDH setzen sich jedoch für die endgültige Abschaffung der Todesstrafe ein.

König Mohammed VI. wandelt regelmäßig Todestrafen und Haftstrafen um.

Amina Bouayach wies darauf hin, dass König Mohammed VI. zw. 2000 und 2020 etwa 213 zum Tode verurteilte Gefangene begnadigt und ihre Strafe in lebenslange Haft umgewandelt habe. Das marokkanische Staatsoberhaupt hat das Privileg Begnadigungen auszusprechen, ähnlich wie andere Staatsoberhäupter in der muslimischen Welt oder auch in Europa, und nutzt diese Möglichkeit anlässlich hoher religiöser und politischer Feiertage.

Der Bericht erwähne auch, dass die Todesstrafe bei Minderjährigen in eine Haftstrafe von 10 bis 15 Jahren umgewandelt werden könne.

Die CNDH habe 2019 ebenfalls ein Memorandum veröffentlicht. Auch darin wird die Abschaffung der Todesstrafe gefordert. Sie rief die marokkanischen Behörden außerdem dazu auf, für die UN-Resolution zu stimmen, die ein Moratorium für die Anwendung der Todesstrafe fordert.

Die Vereinten Nationen haben seit 2007 mehrere Resolutionen verabschiedet, in denen sie alle Staaten, die die Todesstrafe noch anwenden, auffordern, ein Moratorium für die Anwendung der Todesstrafe einzuführen. Die letzte Resolution wurde am 15. Dezember 2022 angenommen.

Menschenrechtsrat benennt weitere Missstände.

Der Bericht 2022 des CNDH umfasse ca. 300 Seiten und behandle neun Themenbereiche und 249 Resolutionen. Laut dem Jahresbericht 2022 des CNDH wurden 3.245 Beschwerden aus verschiedenen Gründen eingereicht. Dem Bericht zufolge habe die Überbelegung der Gefängnisse mit 100.000 Häftlingen ein Rekordniveau erreicht.

Frau Amina Bouayach erklärte, dass das Komitee zur Verhütung von Folter und Misshandlung die Situation in 17 Haftanstalten der Polizei und der Königlichen Gendarmerie untersucht habe.  Sie lobte die Nationale Sicherheitsbehörde (DGSN) für ihre Entscheidung, die Haftbedingungen zu verbessern. „90 Prozent der Empfehlungen der CNDH wurden berücksichtigt“, betonte sie.

Der Bericht befasste sich auch mit der Demonstrationsfreiheit. So seien landesweit rund 12.000 Demonstrationen und Sit-ins möglich gewesen, fügte Amina Bouayach hinzu. Sie begrüßte, dass in Marokko rund 25.000 Vereine in verschiedenen Bereichen aktiv seien. „Sie sind vor allem im digitalen Bereich und in den sich dynamisch entwickelnden sozialen Netzwerken präsent.”

Sie bedauerte jedoch, dass der Bericht die anhaltende Gewalt gegen Frauen und Kinder bestätige. „Es gab 31 Beschwerden.“ Abschließend wies sie darauf hin, dass die CNDH in Kürze ihre Position zur Reform des Familienrechts bekannt geben werde.

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