StartGesellschaftMarokko - Krankenhäuser ab Dienstag erneut bestreikt.

Marokko – Krankenhäuser ab Dienstag erneut bestreikt.

Regierung zeige keine Gesprächsbereitschaft

Vertretungen der Ärzte im öffentlichen Dienst werfen der Regierung mangelnde Gesprächsbereitschaft vor und drohen mit weiteren Aktionen.

Rabat – Die Gewerkschaft der Ärzte im öffentlichen Dienst hat für den morgigen Dienstag, Mittwoch und Donnerstag, den 28., 29. und 30. Januar 2025, einen landesweiten Streik in allen Krankenhäusern angekündigt.

An diesem Streik sollen alle Universitätskliniken, die zentrale Verwaltung, die regionalen Zweigstellen und Gesundheitszentren teilnehmen. Die Notaufnahmen und Intensivstationen sollen jedoch nicht betroffen sein.
Im Anschluss an diese neue Protestbewegung soll vom 3. bis 9. Februar 2025 eine sog. „Woche des Zorns“ stattfinden, in der mehrere öffentliche Demonstrationen geplant sind. Die medizinischen Sprechstunden in den Diagnosezentren werden vom 3. bis 7. Februar 2025 ebenfalls eingeschränkt sein.

Regierung zeige keine Gesprächsbereitschaft

Die Gewerkschaft erklärt in einer Pressemitteilung, die unter anderem vom marokkanischen Nachrichtenportal LeSite Infor zitiert wird, dass diese Entscheidungen eine Antwort auf die mangelnde Bereitschaft des Ministeriums für Gesundheit und sozialen Schutz sind, auf die Forderungen der Beschäftigten in diesem Sektor einzugehen.

„Der Gesundheitssektor befindet sich in einer kritischen Phase, die von starken Spannungen gekennzeichnet ist. Die Regierung hat die Verpflichtungen, die in dem am 29. Dezember 2023 unterzeichneten Protokoll und in der Ende Januar 2024 mit dem Gesundheitsministerium unterzeichneten Vereinbarung festgestellt wurden, nicht eingehalten“, heiße es dort.

Die Gewerkschaft spreche außerdem davon, dass ein echter Dialog über die Dekrete zu Arbeitszeiten, Bereitschaftsdiensten, Gehältern, Weiterbildung und der Möglichkeit, im Privatsektor zu arbeiten, verweigert wurde.

Abschließend gehe die Erklärung auf die Nichtumsetzung früherer Vereinbarungen ein, die unter anderem die Hinzufügung von zwei Besoldungsgruppen nach der letzten Stufe, die Erhöhung der Festgehälter, die Spezialisierungszulagen und andere ausstehende finanzielle Forderungen betreffen.

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