Zum Ende des Fastenmonats Ramadan spricht König Mohammed VI. traditionell Begnadigungen aus und ermöglicht zahlreichen Inhaftierten die Rückkehr in die Gesellschaft.
Rabat – Anlässlich des Eid Al-Fitr, dem Fest des Fastenbrechens, hat der marokkanische König Mohammed VI. in seiner Funktion als „Amir Al-Mouminine“ (Anführer der Gläubigen) insgesamt 1.201 Personen begnadigt. Wie das Justizministerium in Rabat am 19. März 2026 bekannt gab, betrifft diese traditionelle Geste sowohl Häftlinge als auch Verurteilte, die sich auf freiem Fuß befinden.
Strafnachlass und Umwandlung von Haftzeiten
Die königliche Begnadigung umfasst unterschiedliche Grade des Strafnachlasses. Von den Begünstigten befinden sich 1.063 Personen in Haft. Laut den offiziellen Angaben der staatlichen Nachrichtenagentur MAP wurde 17 Gefangenen die restliche Haftstrafe erlassen, während 1.045 Inhaftierte von einer Verkürzung ihrer Strafe profitieren. In einem Einzelfall wurde eine lebenslange Freiheitsstrafe in eine zeitlich befristete Haftstrafe umgewandelt. Weitere 119 Personen, deren Urteile bereits zur Bewährung oder als Geldstrafen vorlagen, erhielten ebenfalls Erleichterungen.
Reintegration bei Reue im Bereich Extremismus
Ein besonderer Fokus liegt auf 19 Gefangenen, die wegen Extremismus oder Terrorismus verurteilt worden waren. Voraussetzung für deren Begnadigung war eine offizielle Abkehr von radikalen Ideologien sowie das Bekenntnis zu den nationalen Werten Marokkos.
Diese Begnadigungen sind fester Bestandteil der politischen und religiösen Kultur des Königreichs. Sie dienen nicht nur der Entlastung des Justizsystems, sondern unterstreichen die Rolle des Monarchen als integrative Instanz, die zum Ende des Ramadan soziale Versöhnung und die Resozialisierung straffällig gewordener Bürger fördert.

