StartGesellschaftMarokko – Im Ausland gestrandete Bürger müssen nach Ankunft in Quarantäne.

Marokko – Im Ausland gestrandete Bürger müssen nach Ankunft in Quarantäne.

Zwangsaufenthalt in festgelegten Unterkünften aus Sorge vor Einschleppung neuer Coronavirus Mutationen

Sonderflüge für Rückführungen enden am 23. Dezember 2021 Rabat – Die marokkanischen Behörden führen nun seit dem 14. Dezember 2021 auch im Ausland gestrandete Staatsbürger und Ausländer mit Hauptwohnsitz in Marokko mit Sonderflügen zurück. Ursprünglich war vorgesehen, Sonderflüge bis zum Jahresende zu ermöglichen. Nach dem Auftreten und er rasanten Verbreitung der Coronavirus SARS-COV 2 Omicron Mutation vor allem in Europa…

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