StartMarokkoMarokko – Hotels dürfen Heiratsurkunden bei Paaren nicht verlangen.

Marokko – Hotels dürfen Heiratsurkunden bei Paaren nicht verlangen.

Minister prangert Diskriminierung von Frauen in Hotels an.

Justizminister nennt gängige Praxis, in Hotels von Paaren eine Heiratsurkunde oder bei alleinstehenden Frauen einen Nachweis über den Wohnsitz zu verlangen, illegal.

Rabat – In Mitten der Diskussion über Reformen des Strafgesetzbuches und des Familienrechts, insbesondere in Verbundung mit Vorschriften zu außerehelichen Beziehungen, sprach der marokkanische Justizminister im Parlament ein oft diskutiertes Thema an.

In Marokko ist es gängige Praxis in Hotels von Paaren einen Nachweis über den Ehestand zu verlangen (Heiratsurkunde), bevor ein gemeinsames Zimmer angemietet werden kann. Hintergrund ist, dass außereheliche Beziehungen bzw. sexuelle Handlungen außerhalb der Ehe unter Strafe stehen und in der Vergangenheit Hotelbesitzer mit dem Vorwurf der Kuppelei konfrontiert werden konnten, wenn sie die Möglichkeit zum Rechtsbruch durch eine Zimmervermietung gefördert haben könnten.

Justizminister nennt gängige Praxis illegal.

Es gebe kein Gesetz, das Hotels dazu verpflichte, die Heiratsurkunde oder die Wohnadresse ihrer Gäste zu verlangen, versicherte Justizminister Abdellatif Ouahbi. „Das ist ein Verstoß gegen das Gesetz. Hotels, die diese Dokumente verlangen, müssen strafrechtlich verfolgt werden“, sagte er.

Bei einer Sitzung am vergangenen Dienstag in der Ratskammer des Parlaments stellte Regierungsmitglied Ouahbi klar, dass diese Praktiken völlig illegal seien und zu einer strafrechtlichen Verfolgung der Hotels führen können. „Ich suche seit 20 Jahren nach einem Gesetz, das dies festlegt. Ich habe es noch nicht gefunden“, betonte er.

Minister prangert Diskriminierung von Frauen in Hotels an.

Darüber hinaus prangerte der marokkanische Justizminister und Anwalt die Diskriminierung von Frauen in Hotels an. „Marokkanische Frauen müssen den Hotelbetrieben nachweisen, dass sie nicht in der Stadt wohnen, in der sie übernachten möchten, um Zugang zu erhalten. Es handelt sich um eine Verletzung der Privatsphäre“, betonte Justizminister Ouahbi.

Er fügte ein konkretes Beispiel an: „Eine Frau, die Opfer häuslicher Gewalt ist, kann nicht vor ihrem Mann weglaufen, da kein Hotel sie aufnehmen wird“.

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