Regierungsrat verlängert die juristische Grundlage für COVID-19 Eindämmungsmaßnahmen in seiner heutigen Sitzung.
Rabat – Auf seiner Sitzung hat der Regierungsrat am heutigen Donnerstag (29. Dezember 2022) entschieden, die Geltungsdauer des COVID-19 Gesundheitsnotstands im gesamten Land bis zum 31. Januar 2023 zu verlängern.
Auf einer Pressekonferenz im Anschluss an die Ratssitzung erklärte der Regierungssprecher und stellvertretende Minister für die Beziehungen zum Parlament, Mustapha Baitas, dass der Rat den vom Innenminister Abdelouafi Laftit vorgelegten Entwurf des Dekrets Nr. 2.22.1045 über die Verlängerung der Dauer des Gesundheitsnotstands im gesamten Staatsgebiet angenommen habe.
Mit diesem Entwurf soll die Dauer des COVID-19 Gesundheitsnotstands im gesamten Land von Samstag, den 31. Dezember 2022 ab 18 Uhr bis Dienstag, den 31. Januar 2023 um 18 Uhr verlängert werden, um weiterhin die Wirksamkeit und Effizienz der von den staatlichen Behörden ergriffenen Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung der Coronavirus-Pandemie zu gewährleisten, erklärte der Minister.
Die Regierung hat sich zu diesem Schritt, angesichts eine inzwischen glimpflich verlaufenden und im Abklingen befindliche 5. Coronavirus – Infektionswelle, entschlossen. Durch die erneute Verlängerung bleibt die juristische Grundlage für die Aktivierung von COVID-19 Eindämmungsmaßnahmen weiter bestehen.