StartGesellschaftMarokko – Beratungen zur Reform des Familienrechts beginnen.

Marokko – Beratungen zur Reform des Familienrechts beginnen.

Reform des Familienrechts soll im breiten gesellschaftlichen Konsens erfolgen.

Kommission zur Revision des Familienrechts beginnt Konsultationen mit Interessenvertretern.

Rabat – Die Kommission zur Revision des Familienrechts hat sich am Mittwoch mit dem Generalsekretär der islamischen Gemeinschaft, der Ulema Rabita Mohammadia, Ahmed Abbadi, getroffen. Es war das erste Treffen in einer Reihe von geplanten Konsultationen und Anhörungen mit verschiedenen Interessengruppen.

Aufgrund des Königlichen Schreibens an den Regierungschef über die Revision des Familienrechts wurden diese Treffen einberufen.
In dem königlichen Schreiben wird betont, dass der Monarch angesichts der zentralen rechtlichen und juristischen Bedeutung dieser Angelegenheit „dem Justizministerium, dem Obersten Justizrat und der Generalstaatsanwaltschaft die gemeinsame und kollegiale Leitung des Änderungsprozesses anvertraut“ hat.

Der König hat diese Institutionen auch aufgefordert, die anderen unmittelbar betroffenen Organe, teils mit Verfassungsrang, eng in die Reform einzubeziehen. Dazu gehören insbesondere der Oberste Rat der Ulema, der Nationale Menschenrechtsrat und die Nationale Behörde für Solidarität, soziale Eingliederung und Familie.

Er betonte, dass es im Rahmen eines partizipativen Ansatzes wichtig sei, für ein breites Spektrum von zivilgesellschaftlichen Organisationen und Interessengruppen offen zu stehen.

Außerdem sollten Konsultationen mit Menschenrechts-, Frauen- und Kinderrechtsorganisationen sowie mit Richtern, Wissenschaftlern, Akademikern und anderen Familienrechtsexperten berücksichtigt werden. Alle vorgeschlagenen Änderungen und Anpassungen sollten im Rahmen der umfassenden Konsultationen berücksichtigt werden, so der König.

Die königlichen Instruktionen legen fest, dass Änderungsvorschläge, die sich aus dieser ausführlichen Konsultation ergeben, innerhalb von maximal sechs Monaten dem König zur Genehmigung vorgelegt werden müssen. Danach muss die Regierung den entsprechenden Gesetzentwurf ausarbeiten und dem Parlament zur Verabschiedung vorlegen.

Marokko – König setzt Regierung Frist für das neue Familienrecht. Maghreb-Post

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