Flucht von Frankreich nach Belgien wegen „Hassreden“ endet nun mit Abschiebung nach Marokko.
Brüssel – Am Freitag wurde der marokkanische Imam Hassan Iquioussen von Belgien nach Marokko abgeschoben. Der umstrittene Prediger war im vergangenen Spätsommer nach Belgien „geflüchtet“, nachdem er wegen „zu Hass und Diskriminierung aufstachelnder Äußerungen“ aus Frankreich ausgewiesen worden sollte.
Die Nachricht wurde am Freitagabend (13. Januar 2023) von Nicole de Moor, der belgischen Staatssekretärin für Asyl und Migration, und der französischen Anwältin des Imams, Lucie Simon, bestätigt. Zugleich bezeichnete seine Anwältin das gesamte Verfahren als für einen Rechtstaat unwürdig.
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„Wir können nicht zulassen, dass ein Extremist auf unserem Territorium herumläuft. Jeder, der nicht das Recht hat, hier zu sein, muss zurückgeschickt werden“, betonte Frau de Moor, wobei sie die „gute Zusammenarbeit“ mit Frankreich in diesem Fall lobte.
Imam habe Hassreden gehalten.
Der 58-jährige Imam, der vom französischen Geheimdienst mit einer Einstufung S (für Staatssicherheit) geführt werde, befand sich seit sechs Monaten im Zentrum eines politisch-juristischen Verwirrspiels zwischen Belgien und Frankreich.
Gérald Darmanin, französischer Innenminister, hatte Ende Juli 2022 seine Ausweisung angewiesen, weil er ihm vorwarf, „bekehrende Rede zu halten, die von Äußerungen durchsetzt ist, die zu Hass und Ausgrenzung aufrufen und eine Vision des Islams vermitteln, die den Werten der Republik zuwiderläuft“.
Der Imam war jedoch nicht auffindbar, als der Erlass am 31. August 2022 vom Staatsrat endgültig bestätigt wurde. Er war ins französischsprachige Belgien geflohen, wo er am 30. September 2022 in der Gegend von Mons (Südwesten) festgenommen wurde.
Mitte November 2022 wurde der Prediger in ein geschlossenes Zentrum in der Nähe von Lüttich (Ost) gebracht, nachdem das von Frankreich eingeleitete Verfahren des Europäischen Haftbefehls vor den belgischen Gerichten gescheitert war.
Er legte daraufhin zahlreiche Rechtsmittel gegen die gegen ihn gerichtete Ausreiseaufforderung ein. Doch letztendlich konnte er seine Abschiebung nicht aufhalten.
Marokko gibt Zustimmung nach Wochen des Abwartens.
Der marokkanische Generalkonsul in Lüttich stellte nach einem Bericht der Nachrichtenagentur AFP erst am vergangenen Donnerstag (12. Januar 2023) den Passierschein für die Abschiebung des Imams in sein Heimatland aus. Die Behörden des marokkanischen Königreichs hatten sich zuvor über Monate geweigert, den Imam aufzunehmen. Grund sei es gewesen, dass Marokko nicht als verlängerte Arm der französischen Justiz agieren wollte und dazu aufforderte bei Straftaten in Frankreich auch die zuständige Justiz vor Ort zur Verfolgung einzusetzen. Auch die damalige Visa-Politik Frankreichs gegenüber marokkanischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger wird eine Rolle gespielt haben, sowie jetzt auch, bei der Bereitschaft der Aufnahme des Imams in Marokko.
Ausweisung ohne Möglichkeit auf Wiedereinreise.
Hassan Iquioussen wurde in einem Flugzeug nach Casablanca zurückgeschickt, nachdem das marokkanische Konsulat in Lüttich am Donnerstag ein Laissez-passer (Passierschein) ausgestellt hatte.
In Paris erklärte das Innenministerium, dass der französische Ausweisungsbeschluss auch „als Verbot der Rückkehr“ auf europäischen Boden gelte.
Der Imam sei in der Datei der gesuchten Personen aufgeführt, die im Schengen-System geteilt wird, „wodurch eine Einreise in den europäischen Raum verhindert werden kann“, zitiert africanews das französische Innenministerium. „Das ist ein großer Sieg gegen den Separatismus“, sei im Umfeld von Herrn Darmanin betont worden.