Berufungsgericht in Casablanca bestätigte Urteil wegen Beleidigung von Beamten und Institutionen sowie wegen Verleumdungen gegen Personen und hob Haftstrafe an.
Casablanca – Das Berufungsgericht in Casablanca verurteilte die marokkanische Menschenrechtaktivistin Saida El Alami zu drei Jahren Haft. Ihr wurde vorgeworfen, auf ihrem Facebook-Account Personen verleumdet und die Polizei und die Justiz beleidigt zu haben.
Nach marokkanischen Medienberichten habe das Berufungsgericht nicht nur das Urteil in der ersten Instanz bestätigte, in der ersten Instanz wurde eine Haftstrafe von zwei Jahren und eine Geldstrafe von 5.000 marokkanischen Dirham MAD verhängt, sondern das Urteil gegen die Aktivistin noch verschärfte. So behielt das Berufungsgericht zwar die Geldstrafe in der Höhe bei, erhöhte aber die Haftstrafe um ein ganzes Jahr, auf nun drei Jahre.
Postings auf Facebook führten zum Urteil.
Auf ihrem Facebook-Account nahm Frau Saida El Alami in zahlreiche Posts Stellung zu den Verurteilungen der Journalisten Taoufik Bouachrine, Omar Radi und Soulaimane Raissouni, die in getrennten Fällen wegen Sexualstraftaten und anderen Anklagepunkten zu 15, 6 bzw. 5 Jahren Haft verurteilt worden waren.
Auch in anderen Nachrichten übte sie scharfe Kritik an den Behörden des Landes und beschrieb den marokkanischen Justizapparat als „korrupt“.
Kritik an der Verurteilung von Saida El Alami
Frau Saida El Alami wurde am 23. März 2022 festgenommen und wegen der Beleidigung öffentlicher Einrichtungen und Beamter sowie von Gerichtsentscheidungen und wegen eines vierten Vergehens, der Verleumdung von Personen durch die Veröffentlichung falscher Fakten über sie in ihren Beiträgen in sozialen Medien, nun verurteilt.
Amnesty International berichtete, dass die Aktivistin wegen Veröffentlichungen vor Gericht stand, in denen sie öffentlich die Schikanen anprangerte, denen sie von den Sicherheitsdiensten ausgesetzt war, und die Unterdrückung von Journalisten und Aktivisten durch die Behörden kritisierte.