Rücktritt von Omar Belhadj offiziell bestätigt – Präsident des Verfassungsgericht Belhadj legt sein Amt nieder – Interimspräsidentin für maximal 15 Tage benannt
Algier – Algeriens Präsident Abdelmadjid Tebboune hat am Donnerstag, dem 19. Juni 2025, den Rücktritt von Omar Belhadj, Präsident des Verfassungsgerichts, angenommen. Wie die staatliche Nachrichtenagentur APS berichtet, überreichte Belhadj dem Staatsoberhaupt persönlich ein Schreiben mit der Bitte, ihn „aus persönlichen Gründen“ von seinem Amt zu entbinden. Der Präsident folgte dem Ersuchen und erklärte das Amt für vakant.
Die Entscheidung kommt in einer Phase, in der das Verfassungsgericht eine zentrale Rolle in politischen und institutionellen Abläufen des Landes spielt – unter anderem bei der Überprüfung von Gesetzesverfassungsmäßigkeit und der Überwachung von Wahlprozessen.
Interimsführung durch Leïla Aslaoui
Noch am selben Tag trat das Verfassungsgericht zu einer Sitzung zusammen, um – gemäß Artikel 6 des Präsidialdekrets 22-93 vom 8. März 2022 – formell die Vakanz des Präsidentenpostens festzustellen. Den Vorsitz der Sitzung übernahm laut APS das älteste Mitglied des Gerichts, Frau Leïla Aslaoui, die damit automatisch auch die Funktion der Interimspräsidentin übernahm.
Frau Aslaoui wird das Amt übergangsweise bis zur Ernennung eines neuen Präsidenten ausüben. Laut geltendem Verfahren muss dieser innerhalb von 15 Tagen nach der offiziellen Feststellung der Vakanz durch den Präsidenten der Republik ernannt werden.
Verfassungsgericht derzeit ohne permanenten Vorsitz
Mit dem Rücktritt von Omar Belhadj befindet sich das Verfassungsgericht in einer Phase ohne permanenten Vorsitz – ein seltener, aber verfahrensrechtlich geregelter Zustand. Die Übergangsführung durch das älteste Mitglied soll laut Artikel 6 bis zur offiziellen Ernennung eines neuen Gerichtspräsidenten für institutionelle Stabilität sorgen. Eine Kopie der gerichtlichen Beratung über die Vakanz wurde dem Präsidenten der Republik übermittelt.
Ernennung binnen zwei Wochen erwartet
Die algerische Regierung steht nun vor der Aufgabe, innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Frist einen Nachfolger oder eine Nachfolgerin für Herrn Belhadj zu bestimmen. Namen möglicher Kandidaten wurden bislang nicht öffentlich genannt. In Fachkreisen wird erwartet, dass Präsident Tebboune bei der Auswahl besonderen Wert auf juristische Erfahrung und institutionelle Kontinuität legen wird.
Bis zur Ernennung bleibt Leïla Aslaoui als Interimspräsidentin die höchste Instanz des algerischen Verfassungsgerichts.