Präsident Tebboune lässt Außenministerium eine Sondersitzung des UN-Sicherheitsrates beantragen, um das Urteil des internationalen Gerichtshofes IGH beraten zu lassen.
Algier – Nach Anweisung von Präsident Tebboune, so die staatliche Nachrichtenagentur APS, habe Algerien für den kommenden Mittwoch eine Dringlichkeitssitzung / Sondersitzung des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen einberufen. Hintergrund ist das Urteil des Internationalen Gerichtshofes in Den Haag aus der vergangenen Woche. Südafrika hatte gegen Israel Klage wegen mutmaßlichem Völkermord gegen die Palästinenser im Gaza-Streifen eingereicht. In einem Eilantrag hat das Gericht kurzfristig entschieden, dass Israel bei den Kämpfen gegen die Hamas mehr für den Schutz der Zivilbevölkerung tun müsse und auch mehr Hilfsgüter in das Gebiet eingeführt werden müssen. Über die Klage Südafrikas wegen Völkermord wurde noch nicht verhandelt.
Vertreter der Palästinenser, Südafrikas und Algeriens stimmten sich in New York ab.
Die algerische Vertretung in New York habe unmittelbar nach Erhalt der Anweisung des Präsidenten mit intensiven Konsultationen begonnen, um die Sitzung des Sicherheitsrats zur Entscheidung des IGH vorzubereiten. In der algerischen Mission habe eine vertrauliche Sitzung stattgefunden, an der der Ständige Vertreter Algeriens bei den Vereinten Nationen sowie die Vertreter der Palästinenser und Südafrikas teilgenommen hätten, so APS weiter.
Im Anschluss an diese Sitzung habe der Ständige Vertreter Algeriens bei den Vereinten Nationen, Amar Bendjama, an einer Dringlichkeitssitzung der Arabischen Gruppe in New York teilgenommen, die der Prüfung der notwendigen konkreten Maßnahmen im Anschluss an die Entscheidung des IGH gewidmet gewesen sei. Bei diesem Treffen habe Botschafter Bendjama seine Kollegen in der arabischen Gruppe über die Absicht Algeriens informiert, für den kommenden Mittwoch eine Sitzung des Sicherheitsrates zu diesem Thema einzuberufen. Dies sei von den Mitgliedern positiv aufgenommen worden. Es sei auch beschlossen worden, dem Sicherheitsrat im „Lichte der Entwicklungen in Den Haag einen Resolutionsentwurf zu unterbreiten“.
Urteile des IGH sind völkerrechtlich bindend, allerdings hat das Gericht keine Machtinstrumente zur Durchsetzung seiner Urteile. Diese liegen in den Händen der Vereinten Nationen (UNO).
Algerien ist seit Jahresanfang für zwei Jahre Mitglied des höchsten Gremiums der UNO und vertritt die arabischen und teils auch afrikanischen Interessen.