Ab morgigen Samstag verzichten Gläubige von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang auf Essen und Trinken
Am Samstag, den 1. März 2025, beginnt für Muslime weltweit der Fastenmonat Ramadan. In diesem neunten Monat des islamischen Mondkalenders verzichten Gläubige von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang auf Essen, Trinken und andere Genussmittel. Der Ramadan gilt als Zeit der Spiritualität, des Gebets und der Besinnung.
Die religiöse Grundlage für das Fasten im Ramadan findet sich im Koran in Sure 2, Vers 183: „O die ihr glaubt, vorgeschrieben ist euch das Fasten, so wie es denjenigen vor euch vorgeschrieben war – auf dass ihr gottesfürchtig werden möget.“
Während des Fastens sollen Muslime nicht nur körperlich verzichten, sondern sich auch moralisch und spirituell disziplinieren. Üble Nachrede, Lügen oder Streit sollen vermieden, wohltätige Taten gefördert werden.
Fastenpflichtig sind grundsätzlich alle gesunden, erwachsenen Muslime. Ausgenommen sind jedoch Kinder, Schwangere, stillende Mütter, Reisende, ältere oder kranke Personen. Wer vorübergehend nicht fasten kann, soll die versäumten Tage nachholen oder als Ausgleich Bedürftige speisen (Sure 2, Vers 184).
Der Ramadan endet mit dem Fest des Fastenbrechens (Eid al-Fitr), das in diesem Jahr voraussichtlich am 30. März 2025 gefeiert wird. Es beginnt mit einem besonderen Gebet und wird mit gemeinsamen Mahlzeiten und Wohltätigkeit begangen.
Die MAGHREB-POST wünscht allen Gläubigen und Fastenden einen gesegneten, friedvollen und besinnlichen Ramadan
Marokko – Königreich beginnt Ramadan voraussichtlich am 2. März.

