StartGesellschaftMarokko – Zoll reagiert auf Berichte zu Einfuhrregeln und Kontrollen

Marokko – Zoll reagiert auf Berichte zu Einfuhrregeln und Kontrollen

Die Bargeld-Meldepflicht für Beträge von 100.000 MAD oder mehr. Empfehlung auch Beträge unter der Schwelle anzumelden.

Vermeintlich neue Einfuhrregeln würden keine Neuregelung darstellen, so der Zoll. Doch Änderungen bei Bargeld.

Rabat – Zigaretten, Parfüm, Medikamente, Geschenke aller Art…. Die Regeln für Zollkontrollen auf marokkanischen Flug- und Seehäfen seien unverändert, betont ein Ansprechpartner bei der Generalzolldirektion und wundere sich über Berichte über neue Schwellenwerte, die durch die Behörden angewendet werden könnten.

In den letzten Tagen gab es vermehrt Berichte marokkanischer Medien über vermeintlich neue oder strengere Beschränkungen für marokkanische oder ausländische Reisende, die Geschenke, Zigaretten, Parfüm, Medikamente oder andere Produkte für den persönlichen Gebrauch in ihrem Gepäck mitführen könnten. Auch maghreb-post berichtete, anlässlich eines aktualisierten Zolldokuments, dass auf der Webseite der Behörde zum Download zur Verfügung gestellt wurde.

Gegenüber dem Nachrichtenportal Médias24 habe nun eine vermeintlich autorisierte Quelle bei der Zollgeneraldirektion, ohne namentlich genannt zu werden, dementiere, dass die Regeln für die Kontrolle von Reisenden überhaupt geändert wurden. Diese zitierten Vorschriften würden sich von denen seit Jahren gültigen, nicht unterscheiden.

Aktualisierung bezieht sich auf mitgeführtes Bargeld

Die einzige Änderung sei die Einführung eines neuen Schwellenwerts für die Ein- und Ausfuhr von Bargeld, dessen Grenze nicht überschritten werden dürfe.

Diese Maßnahme, so der Ansprechpartner von Medias24 weiter, sei Teil eines Versuchs, auch die marokkanische Gesetzgebung mit den von der FATF empfohlenen Praktiken zur Bekämpfung der Geldwäsche in Einklang zu bringen.

Die Bargeld-Meldepflicht für Beträge von 100.000 MAD oder mehr. Empfehlung auch Beträge unter der Schwelle anzumelden.

Für Banknoten, die aus und nach Marokko eingeführt werden, gelten die folgenden Regeln:

Bei der Einreise nach Marokko seien die Einfuhren von Fremdwährungen in Form von Banknoten bzw. übertragbaren Inhaberpapieren durch Ausländer, deren Aufenthalt in Marokko geplant sei, frei, jedoch meldepflichtig, wenn der Wert 100.000 marokkanische Dirham MAD oder mehr betrage.

Diese Anmeldung muss aufbewahrt werden, um die Herkunft der Devisen nachweisen zu können. Dies ist z. B. der Fall, beim Verlassen des Landes. Es handele sich, um eine einmalige Anmeldung für einen einmaligen Aufenthalt, dessen Gültigkeitsdauer auf sechs Monate begrenzt sei.

Bei der Ausreise aus Marokko müssen nicht in Marokko ansässige Personen die Herkunft ihrer Devisen in Form von Banknoten bzw. übertragbaren Inhaberpapieren im Wert von mindestens 100.000 MAD anmelden bzw. den Ursprung bei der Zollstelle nachweisen.

Als Nachweis können die bei der Ankunft in Marokko abgegebene Zollanmeldung, der Wechsel bzw. die Banklastschrift dienen. Beträgen von weniger als 100.000 MAD sollten/müssen ebenfalls beim Zoll angemeldet werden. Im Zweifelsfall verlange man einen Ursprungsnachweis für die ausgeführten Devisen.

Dem Ansprechpartner zufolge haben die Zollbehörden im Anschluss an diese Anpassung alle Mitteilungen über die Überprüfung von Reisenden zusammengefasst u. in einer einzigen Mitteilung veröffentlicht, aus denen alle geltenden Vorschriften hervorgehen. Darin wurden auch die Regeln für Geschenke, die Menge der erlaubten Zigaretten bzw. der Wert der Geschenke, der 2.000 MAD nicht überschreiten dürfe, veröffentlicht.

Diese zusammenfassende Mitteilung könnte von der Öffentlichkeit als Bekanntmachung neuer Vorschriften aufgefasst bzw. verstanden worden sein. Dies sei absolut nicht der Fall, so der Ansprechpartner gegenüber Medias24 weiter.

Der Schwellenwert von 2.000 MAD wurde schon immer angewandt. Das Gleiche gelte für die Regelungen zu Zigaretten, Parfüm, Arzneimittel und andere Waren. Es habe sich nichts gegenüber früher geändert. Und die derzeitigen Regeln seien mit denen identisch, welche die meisten Länder der Welt anwenden, auch Marokko mache da keine Ausnahme. Außerdem seien die Zollbehörden bei Kontrollen sehr tolerant und wohlwollend. Wenn jemand unterwegs sei und einen 300-Euro-Anzug kaufe, störe dies nicht, weil es vom Zoll toleriert werde. Es seien die Missbräuche, bei denen es keine Toleranz geben könne, zitiert Medias24 den Ansprechpartner in der Zolldirektion weiter.

Fazit:

Die einzige Änderung betrifft die Ein- und Ausfuhr von Geld für Nichtansässige und ausländische Touristen. Hier wird strenger kontrolliert und die Regelungen angewendet. Die große Aufmerksamkeit für dieses Thema und die zahlreichen Kommentare und Rückfragen auf den Social-Media-Kanälen lässt aber erahnen, dass nicht allen die Regeln bewusst gewesen waren. Zugleich hat der Zoll doch eine „Aktualisierung“ vorgenommen und wurde von eine große Aufmerksamkeit überrascht, die man nun versucht wieder einzudämmen.

Marokko – Zoll reduziert freie Wareneinfuhr auf 2.000 MAD

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