StartMarokkoMarokko – Unternehmerverband stellt Forderungen an das Haushaltsgesetz PLF 2025

Marokko – Unternehmerverband stellt Forderungen an das Haushaltsgesetz PLF 2025

Steuererleichterungen und grüne Steuer im Fokus der Änderungswünsche

Der marokkanische Unternehmerverband CGEM fordert Veränderungen in zehn Bereichen des Finanzgesetzes für 2025.

Rabat – Nachdem König Mohammed VI. am Freitag, den 11. Oktober 2024, offiziell die neue Sitzungsperiode des Parlaments eröffnet hat, steht nun das Haushaltsgesetz für 2025 im Fokus. Am Vorabend der Vorlage des Haushaltsplans im Ministerrat, der von König Mohammed VI. geleitet wird, gab der Unternehmerverband CGEM eine Liste der wichtigsten Vorschläge, Empfehlungen und Änderungswünsche an die Regierung bekannt.

Steuererleichterungen und grüne Steuer im Fokus der Änderungswünsche

Neben einer Senkung des Steuertarifs und einer Überarbeitung der Berechnungsmethode für die Gewerbesteuer plädiert der Arbeitgeberverband für eine grüne Steuer, die auf dem
Verursacherprinzip beruht. Die CGEM betont einen günstigen Kontext mit stabilisierter Inflation und einer positiven Konsum- und Investitionsdynamik im Hinblick auf die Fußballweltmeisterschaft 2030.

Zehn zentrale Forderungen der CGEM:

Steuererleichterungen für Arbeit

    • Senkung des IR-Tarifs über drei Jahre mit einem Zielgrenzsatz von 35 % im Jahr 2027.
    • Erweiterung des Höchstbetrags für die Steuerbefreiung von Abfindungen ab
      50 Jahren auf 2 Mio. Dirham.
    • Erhöhung des Schwellenwerts für die Steuerbefreiung der Korbprämie auf
      50 Dirham.

Berechnung der Gewerbesteuer

    • Beibehaltung der fünfjährigen Befreiung für alle neuen Unternehmen.
    • Änderung der Bemessungsgrundlage, um sie einheitlich für alle Unternehmen
      desselben Sektors zu gestalten.
    • Harmonisierung und Vereinfachung der Steuerabwicklung.

Grüne und kohlenstoffbasierte Besteuerung

    • Einführung einer Steuer basierend auf dem Verursacherprinzip ohne
      Doppelbesteuerung.
    • Kurzfristig: Testphase in fünf Sektoren.
    • Langfristig: Einführung eines ETS (Emissionshandelssystems).

Steuerneutralität bei Konzernumstrukturierungen

    • Ausweitung der Sonderregelung für Fusionen auf Teilaufspaltungen und Einbringung von Vermögenswerten.
    • Möglichkeit der Einbringung von Vermögenswerten zu ihrem Buchwert.
    • Verbesserung der Regelungen für die Einbringung von Vermögenswerten und
      Wertpapieren.

Weitere Steuer- und Zollvorschläge

    • Vereinfachung der Zahlung von Körperschaftsteuervorauszahlungen.
    • Überprüfung des Mehrwertsteueranwendungsbereichs zur Erhöhung der Neutralität.
    • Rationalisierung der Besteuerung von Vorleistungen bei der Einfuhr.

Entwicklung von Start-ups fördern

    • Definition von Kleinunternehmen mit Potenzial in den IGC aufnehmen.
    • Einführung eines Anreizsystems durch Gratisaktien.
    • Verbesserung der Steuervergünstigungen für private Investoren.

Öffentliche Sparangebote fördern

    • Ermutigung zur Beteiligung der Belegschaft am Kapital börsennotierter
      Unternehmen.
    • Erhöhung des Zuschusses auf 20 % und Aufschub der Steuerzahlung bei der
      Veräußerung von Wertpapieren.

Abfallverwertung fördern

    • Einführung einer Mehrwertsteuer nur auf die Gewinnspanne von
      Kunststoffprodukten aus dem Recycling.

Energiewende fördern

    • Senkung der Zölle auf Batteriespeicher von 40 % auf den Mindestsatz (2,5 %).

Sektorale Maßnahmen

  • Senkung der Mehrwertsteuer auf Agrarprodukte von 20 % auf 10 %.
  • Abschaffung der Mehrwertsteuer auf Provisionen für Versicherungsvermittler.
  • Zollbefreiung für gefrorenen Thunfisch im Ganzen.

Die CGEM hofft, dass diese Vorschläge im Haushaltsgesetz 2025 Berücksichtigung finden und so die wirtschaftliche Entwicklung Marokkos weiter gefördert wird.

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