Nationales Bevölkerungsregister und einheitliches Sozialregister werden mit moderner Datenbank und digitaler Erfassung der Bevölkerung in Angriff genommen. Index soll Grad der Bedürftigkeit abbilden und bei der Zuweisung des richtigen Hilfsprogramms helfen.
Rabat – Marokko will sein eigentlich liberales Wirtschafts- und Sozialsystem endgültig in einen modernen Sozialstaat umbauen. Es gilt die Abkehr vom Gießkannenprinzip bei Subventionen oder Sozialprojekten hin zu einer zielgerichteten Förderung sozial schwacher Bevölkerungsgruppen einzuleiten
Um dies zu ermöglichen geht der marokkanische Staat eine große technische Aufgabe an, den Aufbau einer vollständigen Registrierung aller in dem Königreich lebenden Menschen, sowohl der eigenen Staatsbürger wie auch der Ausländer mit ständigem Wohnsitz im Königreich. Mit modernsten biometrischen Erfassungstechniken soll jede Person, unabhängig vom Geschlecht oder alter eine eindeutige Identifikationsnummer, ähnlich einer Sozialversicherungsnummer, erhalten, die ihn sein ganzes Leben lang begleiten kann oder wird, sofern er dies möchte.
Neue Datenbanken sollen eindeutige Identifikationen erleichtern
Das nationale Bevölkerungsregister und das einheitliche Sozialregister sind wichtige Informationsquellen, die eine zuverlässige Bestimmung der sozialen Gruppen gewährleisten sollen, die für soziale Unterstützungsprogramme in Marokko in Frage kommen.
Die Initiativen sind von großem nationalem Interesse. Das System ist ein wesentlicher Bestandteil der allgemeinen Sozialfürsorge und das Ergebnis einer Arbeit, die 2018, also lange vor der Covid-19-Pandemie, begonnen wurde. Es soll eine Antwort auf die derzeitige Komplexität der Verwaltung von Sozialprogrammen sein. Dazu gehören sowohl das Nationale Bevölkerungsregister als auch das einheitliche Sozialregister, die die Identifizierung und Ausrichtung für gegenwärtige und zukünftige soziale Unterstützungsprogramme sicherstellen sollen.
Ineffizienz von bisherigen Sozialprojekten soll angegangen werden.
„Die Schlussfolgerung ist, dass das derzeitige System der sozialen Unterstützung und des Sozialschutzes sedimentär ist. In Marokko haben wir etwa 120 Sozialprogramme, die miteinander verzahnt sind und teilweise viele Ähnlichkeiten aufweisen. Man verliert den Überblick und es ist schwierig, die Wirksamkeit der Programme zu bewerten“, berichtet ein Mitarbeiter des Innenministerium gegenüber dem Nachrichtenportal Le360. Die Folge: Der Staat investiert zwar in den sozialen Bereich, aber die Ergebnisse entsprechen nicht den gesetzten Zielen. Ganz zu schweigen von der Tatsache, dass viele Marokkaner, die Anspruch hätten, davon ausgeschlossen werden, meist aufgrund mangelnder Informationen oder weil sie nicht wissen, dass sie einen Nachweis erbringen müssen, der hin- und hergeschickt werden muss, so der Mitarbeiter gegenüber dem Nachrichtenportale weiter.
„Im Rahmen der Reform war es daher wesentlich, ein einziges, einheitliches System zu haben, um eine bessere Ausrichtung zu erreichen, anstatt ein Nebeneinander von Programmen zu haben“, wird weiter erläutert. Die Reform beruht auf den beiden oben genannten Registern, die bei der Nationalen Agentur für Registrierung zentralisiert werden.
Nationales Bevölkerungsregister (RNP)
Das Nationale Bevölkerungsregister (RNP) ist die Grundlage des gesamten Systems und ein universelles Identifikations- und Authentifizierungssystem. Es betrifft alle marokkanischen oder ausländischen Bürger, die in Marokko leben, unabhängig vom Alter. „Um gezielt vorgehen zu können, muss man zuerst einmal jemanden kennen und identifizieren, und dazu dient das RNP in erster Linie. Dieselbe Logik gilt für alle, egal ob Neugeborenes oder Erwachsener, marokkanischer Staatsangehöriger oder Ausländer. Alle sind aufgerufen, sich dort einzutragen und so eine digitale Kennung, eine zehnstellige Nummer, zu erhalten. Es ist auch ein Mittel, um doppelte oder dreifache Registrierungen durch ein zuverlässiges, inklusives System zu vermeiden, das das Identifizierungsverfahren maximal vereinfacht. Es werden keine Dokumente benötigt“, berichtet Le360 weiter.
Das Nationale Bevölkerungsregister ist ein individuelles Register, in dem jedem Bürger und Einwohner eine digitale soziale und zivile Kennung (IDCS) zugewiesen wird. Diese eindeutige Kennung wird nach der Erhebung von drei biometrischen Daten abgesichert: einem Iris-Scan, einer Gesichtsidentifikation und einem Fingerabdruck. Diese drei Verifizierungsstufen gewährleisten eine hohe Zuverlässigkeit. „Das Ziel ist es, eine saubere Datenbank zu haben. Dies ist der einzige Moment, in dem der Bürger physisch zu einem der Authentifizierungsdienste gehen muss, die in den Bürgerservicezentren (CSC) eingerichtet wurden“, erläutert der Mitarbeiter im Innenministerium die Planungen weiter. In den Verwaltungsbezirken, Distrikten, Pachaliks, Caïdats und Kreisen werden etwa 1.600 CSCs eingerichtet, um die Nutzer des Systems zu informieren, zu registrieren und zu begleiten. Ihre Aufgabe wird es sein, die biometrischen Daten zu erfassen, die Daten zu aktualisieren und Beschwerden zu bearbeiten.
Die eindeutige IDCS-Kennung wird jeder Person innerhalb von weniger als 24 Stunden nach der Registrierung zugewiesen. Sie wird per SMS, E-Mail oder Post mitgeteilt. Die IDCS ist zwar nicht verpflichtend, aber für die Anmeldung im einheitlichen Sozialregister unerlässlich.
Das einheitliche Sozialregister
Das einheitliche Sozialregister (Registre Social Unifié (RSU) bezieht sich auf einen Haushalt. Es ist anmeldepflichtig /antragspflichtig und besteht aus der Eintragung von Daten über einen bestimmten Haushalt. Es handelt sich, um eine Erhebung der sozialen demographischen Daten (Alter, Schulbildung der Kinder, Beschäftigung) und wirtschaftlichen Merkmale eines Haushalts. Der Zweck besteht darin, den Lebensstandard eines Haushalts zu bewerten und eine bessere Ausrichtung der sozialen Hilfsmaßnahmen des Staates zu ermöglichen.
„Dem Haushalt wird ein numerischer Wert zugewiesen, und dieser Wert ist es, der es ermöglicht, zu sagen, dass dieser oder jener Haushalt für diese oder jene Sozialhilfemaßnahme in Frage kommt. Der Bürger muss nichts begründen. Alles kann über das Internet erfolgen und es ist das System dahinter, das die gelieferten Daten überprüft“, erläutert der Mitarbeiter des Innenministeriums gegenüber dem Nachrichtenportal weiter.
Auf der Grundlage der vom Haushaltsvorstand gemachten Angaben wird ein sozioökonomischer Index errechnet. Danach folgt eine Phase, in der die Berechtigung zur Teilnahme an Sozialprogrammen durch automatischen Datenaustausch mit den Partnern überprüft wird. „Die sozioökonomischen und demografischen Kriterien sind objektiv, messbar und überprüfbar. Der Index wird nach einer Formel berechnet, die vom HCP (Haut commissariat au plan) auf der Grundlage der nationalen Erhebungen über den Verbrauch und die Ausgaben der Haushalte ausgearbeitet wurde. Er ist die gewichtete Summe der Variablen, die sich auf die sozioökonomischen und demografischen Indikatoren beziehen, bereinigt um eine Konstante in Abhängigkeit der Region und eine Konstante bezogen auf das Milieu (städtisch/ländlich).“
Es ist völlig sinnlos, daran herumzumanipulieren. Der Prüfkreislauf für die Angaben des Haushaltsvorstands besteht aus einem System, das über das Government Gateway der Digital Development Agency (DDA) mit verschiedenen Behörden und Unternehmen, etwa 30 an der Zahl, verbunden ist. „Wenn Sie sich in einer Stadt wie Casablanca befinden und angeben, dass Sie einen Betrag X für Wasser und Strom zahlen, wird das System eine Verbindung zur Datenbank der Lydec (Versorger) herstellen, um zu überprüfen, ob dies der Fall ist. Wenn Sie angeben, dass Sie kein Auto besitzen, wird das System eine Verbindung zur Narsa (Zulassungsstelle) herstellen, um dies zu überprüfen. Dasselbe gilt zum Beispiel für Immobilien und so weiter“, so die Hinweise des Innenministeriums.
Das Verfahren ist eine Einbahnstraße, denn nur die RSU kann sich mit diesen Agenturen und Abteilungen verbinden. Der umgekehrte Weg ist verboten. „Da der Zweck des Systems klar ist und sich darauf beschränkt, einen Index zu erstellen, kann sich kein anderer Akteur an den gesammelten Daten beteiligen, und der Schutz der persönlichen Daten der Nutzer ist zu 100 % gewährleistet“, wird der Bevölkerung versichert.
Staatliche Agentur für Registrierungen
Das System wird zentralisiert und von einer nationalen Registerbehörde (ANR) verwaltet, deren Einrichtung bereits gesetzlich verankert ist und deren Aufgabe es ist, den langfristigen Betrieb und die Leistungsfähigkeit des Systems zu gewährleisten.
Es wird sich um eine autonome Behörde handeln, die dem Innenministerium unterstellt ist. Die Einrichtung wird langfristig angelegt und ist zeitlich nicht begrenzt. So wie man in einer Verwaltungsnebenstelle Standesämter vorfindet, werden auch die Bürgerdienste vorhanden sein.
Auch hier ist zu beachten, dass der Umfang des gesamten Systems mit der Erstellung des sozioökonomischen Indexes der Haushalte endet. Die Zulagen und Programme zur sozialen Unterstützung fallen in den Zuständigkeitsbereich der betroffenen Abteilungen und Körperschaften. „Es handelt sich um eine technische Einrichtung in den Diensten der sozialen Unterstützungsprogramme. Es ist kein neues Sozialprogramm“.
Jedes Sozialprogramm wird je nach den zur Verfügung stehenden Mitteln und den Zielgruppen einen Schwellenwert für die Anspruchsberechtigung festlegen, auf den Haushalte mit einem niedrigeren Index Anspruch haben. Jedes Programm wird keine spezifischen Dokumente mehr verlangen, da der Index nun ein Kriterium und eine Grundlage für die Förderfähigkeit ist.
Sein Nutzen besteht darin, dass er die Nutzerreise für den Zugang zu Sozialprogrammen durch eine öffentliche digitale Infrastruktur vereinfacht, die allen Akteuren des Sozialschutzes gemeinsam ist. Es verspricht einen einfachen Zugang zu sozialen Unterstützungsprogrammen, eine genauere Ausrichtung auf Haushalte auf der Grundlage objektiver Kriterien und eine bessere Wirkung, da es insbesondere die Bekämpfung von Ausgrenzung ermöglicht.
Die Einführung des Systems wird schrittweise erfolgen. Das Nationale Bevölkerungsregister wird bereits in drei Regionen Marokkos (Rabat-Salé-Kenitra, Tanger-Tetouan-Al Hoceïma und Fes-Meknes) eingeführt und soll bis Ende 2022 flächendeckend eingeführt sein. Der Beginn der Registrierungen für das Einheitliche Sozialregister wird in Kürze erwartet, wobei das erste Ziel darin besteht, bis Ende 2023 10 Millionen Begünstigte zu erreichen.