StartMarokkoMarokko – Rüstungsfirmen befristet von Körperschaftssteuer befreit.

Marokko – Rüstungsfirmen befristet von Körperschaftssteuer befreit.

Mehrere Länder wollen mit Marokko kooperieren.

Regierung will Rüstungsfirmen zum Aufbau von Produktionskapazitäten motivieren und bietet zeitlich begrenzte Anreize, unter anderem durch den Verzicht auf die Körperschaftssteuer.

Rabat – Das nordafrikanische Königreich Marokko bemüht sich seit einigen Jahren zunehmend, industrielle Produktionskapazitäten in strategischen Wirtschafts- und Sicherheitssektoren aufzubauen. Angesichts der sich verschlechternden Sicherheitslage im Sahel, des wiederkehrenden Beschusses durch die Frente Polisario an der Schutzmauer in der Westsahara, der wachsenden politischen Spannungen mit dem Nachbarland Algerien und der Beobachtungen des Krieges zwischen Russland und der Ukraine will man die Versorgung des eigenen Militärs und der Sicherheitskräfte, z. B. mit Munition, Drohnen, gepanzerten Fahrzeugen oder einfachen Waffen, durch eigene Produktionskapazitäten sicherstellen.

Dazu wurden bereits mehrere Gesetze, bereits unter Premierminister El Othmani, und Sonderwirtschaftszonen eingerichtet, damit sich Unternehmen aus der nationalen sowie internationalen Rüstungsindustrie ansiedeln können. Nun hat die Regierung von Premierminister Aziz Akhannouch neue steuerliche Anreize verabschiedet.

Regierungsrat verabschiedet Gesetzentwurf zur Körperschaftssteuer bei Rüstungsunternehmen.

Am gestrigen Donnerstag (14. November 2024) billigte der marokkanische Regierungsrat den Entwurf eines Dekrets, mit dem die Steuerbefreiung auf Unternehmen ausgeweitet wird, die Verteidigungs- und Sicherheitsmaterialien, Waffen und Munition herstellen. Dies gab der Regierungssprecher Mustapha Baitas auf der anschließenden Pressekonferenz bekannt.

Dieser Entwurf des Dekrets Nr. 2.24.966 ändert das ursprüngliche Dekret (Nr. 2.17.743 vom 19. Juni 2018), in dem bestimmte Branchen aufgeführt sind, für die eine vorübergehende Befreiung von der Körperschaftssteuer gemäß Artikel 6 (II-B-4°) des marokkanischen Allgemeinen Steuergesetzes zulässig ist. Der Entwurf wurde von Abdellatif Loudiyi, dem für die Landesverteidigung zuständigen Staatssekretär des Regierungschefs, im Namen von Fouzi Lekjaa, dem für den Haushalt zuständigen Staatssekretär des Wirtschafts- und Finanzministers, vorgestellt. Nach Angaben des Regierungssprechers Mustapha Baitas ziele das Dekret darauf ab, das Wachstum des Verteidigungssektors durch die Ausweitung von Steueranreizen für Hersteller von Verteidigungs- und Sicherheitsausrüstung zu fördern. Der Entwurf muss jetzt noch durch die beiden Kammern des Parlaments. Eine Zustimmung gilt allerdings als sicher.

Mehrere Länder wollen mit Marokko kooperieren.

Das Interesse, mit Marokko im Bereich Rüstungsgüter zu kooperieren, scheint international groß zu sein. Ein wichtiger Kooperationspartner wird Israel sein, das gemeinsam mit den USA die Modernisierung der marokkanischen Streitkräfte unterstützen will und dazu Produktionskapazitäten im Bereich Luftwaffe, Raketenabwehr und Drohnenherstellung aufbauen könnte. Erste Absichtserklärungen und Abkommen wurden bereits unterzeichnet. Aber auch Indien, vertreten durch den Industriekonzern Tata, hat erst vor wenigen Wochen bestätigt, dass man in Marokko eine Produktionsstätte für gepanzerte Fahrzeuge aufbauen möchte. Zuletzt näherten sich Marokko und Südkorea an. Der asiatische Staat verfügt über ein großes Wissen im Bereich Rüstungsgüter und vor allem Schiffsbau. Es ist auch anzunehmen, dass Spanien und zuletzt auch Frankreich, nach dem Ende der diplomatischen Krisen, von den Produktionsbedingungen und der nun geplanten Befreiung von der Körperschaftssteuer angelockt werden könnten.

Marokko – Rüstungsproduktion in Kooperation mit indischer Tata Group.

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