Gericht in Rabat spricht Frau nach einem Impfschaden im Zusammenhang mit der Verabreichung des COVID-19 Impfstoffs von AstraZeneca 250.000 MAD Schadensersatz zu.
Rabat – In einem Fall im Zusammenhang mit den „Nebenwirkungen der Impfung gegen das Coronavirus“ hat das Verwaltungsgericht von Rabat ein Urteil gefällt.
Eine marokkanische Frau wurde teilweise gelähmt und reichte beim Gericht Klage ein.
Das Verwaltungsgerichts in Rabat habe geurteilt, dass „der marokkanische Staat, vertreten durch das Ministerium für Gesundheit und Sozialschutz“ der Klägerin eine Entschädigung in Höhe von 250.000,00 marokkanische Dirhams MAD zahlen und alle Kosten bis zur Höhe des beschlossenen Betrags tragen muss. Alle anderen Forderungen wies das Gericht zurück.
Diese Entscheidung des Gerichts, von der das Nachrichtenportal Le Site Infor eine Kopie erhalten haben will, kommt zwei Jahre nach der Klageeinreichung einer Frau, deren Gesicht und untere Gliedmaßen gelähmt waren, nachdem sie eine Dosis des COVID-19 Impfstoffs von AstraZeneca erhalten hatte.
Britisch-schwedischer Impfstoff AstraZeneca in Europa nicht mehr zugelassen.
Der Impfstoff Vaxzevria, des britisch-schwedische Hersteller AstraZeneca, wird bereits seit Ende Dezember 2021 in der Europäischen Union (EU) nicht mehr eingesetzt. Am 7. Mai 2024 endete die Zulassung des COVID-19 Impfstoffes in der EU, der zu den ersten Impfstoffen, die während der Pandemie produziert wurden, gehörte, offiziell auf Antrag des Unternehmens und aus „kommerziellen Gründen“.
Die EU beendete die Zulassung des Impfstoffes bereits am 27. März 2024 mit Wirkung zum 7. Mai 2024 per Durchführungsbeschluss. Der britisch-schwedische Pharmakonzern habe auf Anfrage des ARD-faktenfinders bestätigt, dass er selbst die Aufhebung der Zulassung beantragt habe. Grund sei, dass „mehrere Varianten von COVID-19 Impfstoffen entwickelt wurden“ und daher es „eine Menge an verfügbaren aktualisierten Impfstoffen“ gebe, zitiert der deutsche öffentlich-rechtliche Sender ARD das Unternehmen. „Dadurch sei es zu einem Rückgang in der Nachfrage nach dem Impfstoff gekommen, der daraufhin nicht mehr hergestellt oder verteilt wurde.“
Regierungssprecher Baitas versucht zu beruhigen.
Der marokkanische Regierungssprecher Mustapha Baitas versuchte auf der gestrigen Pressekonferenz, nach der Sitzung des Regierungsrates, die Marokkaner in Bezug auf die jüngsten Bedenken bezüglich des AstraZeneca – Impfstoffes zu beruhigen.
Der für die Beziehungen zum Parlament zuständige Staatssekretär im Büro des Regierungschefs und Regierungssprecher, erklärte, dass alle im Königreich verwendeten Impfstoffe erst nach der Genehmigung durch wissenschaftliche Fachausschüsse eingesetzt werden dürfen.
Tatsächlich geriet der COVID-19 Impfstoff von AstraZeneca unter Verdacht, mehr oder stärkere Nebenwirkungen auszulösen, als andere Impfstoffe. Gerade in Großbritannien, wo das Präparat Vaxzevria als erstes und weit verbreitet zum Einsatz kam, häuften sich Meldungen über Nebenwirkungen. Dabei sei angemerkt, dass jeder Impfstoff und jedes Medikament teils schwere Nebenwirkungen hervorrufen kann. In wie fern AstraZeneca nun besonders für das Auslösen von Nebenwirkungen verantwortlich sein könnte, darunter auch schwere Nebenwirkungen, ist unter Wissenschaftlern umstritten. In Marokko wurde AstraZenca nur für eine kurze Zeit eingesetzt. Das Königreich setzte vor allem auf den chinesischen Impfstoff Sinopharm und später auf den RNA-Impfstoff von Biontec aus Deutschland.
Marokko – Chinesische SINOPHARM kooperiert mit marokkanischer LAPROPHAN