Petitionsrecht soll vereinfacht und digitalisiert werden. Neues Portal und neue Regeln sollen Bürgerbeteiligung verbessern.
Rabat – Der Regierungsrat, unter Führung von Premierminister Aziz Akhannouch, hat in seiner letzten Sitzung einen neuen Verordnungsentwurf angenommen, der die Ausübung des Petitionsrechts vereinfacht und digitalisiert. Das nationale Petitionsrecht erlaubt es den Bürgerinnen und Bürgern sich mit ihren Anliegen, die vornehmlich dem Gemeinwohl dienen, an die Regierung und den Vertretern in beiden Kammern des Parlaments zu wenden.
Am vergangenen Donnerstag, den 23. November, hat der Regierungsrat letztmalig über den neuen Verordnungsentwurf beraten, der die Zusammensetzung, die Befugnisse und das Verfahren des Petitionsausschusses neu ordnet.
Mit diesem Verordnungsentwurf kann das Gesetz Nr. 70.21 in Kraft treten. Es vereinfacht die Bedingungen für die Nutzung des Petitionsrechts und führt die Digitalisierung ein, so marokkanische Medien unter Berufung auf den marokkanischen Regierungssprecher Mustapha Baitas.
Längere Fristen zur Bearbeitung von Petitionen
Die Verordnung regelt unter anderem die Angleichung von Artikel 4 des Dekrets Nr. 2.16.773 an Artikel 9 des oben genannten Gesetzes. Demnach hat der Petitionsausschuss ab dem Tag der Einreichung 60 statt 30 Tage Zeit, um dem Regierungschef seine Stellungnahme und seine Vorschläge zu übermitteln.
Diese Änderung gibt dem Ausschuss mehr Zeit für die formelle und materielle Prüfung der Petitionen. Außerdem wird § 14 der Verordnung an § 2 des Gesetzes über die Möglichkeit der Unterzeichnung von „Petitions-Unterstützungslisten“ über das Petitionsportal angepasst. Auch die Sammlung von Unterschriften durch Petenten (einreichende Parteien/Gruppen/ oder Personen) soll vereinfacht werden. Auch die Einreichung soll erleichtert werden.
Das Petitionsportal bietet einen Überblick über:
– die Petitionen in der Phase der Unterschriftensammlung
– die beim Regierungschef eingereichten Petitionen
– die Stellungnahme des Petitionsausschusses zu jeder Petition
– den Stand der vom Ausschuss angenommenen Petitionen.
Wie reicht man eine Petition ein?
Eine Petition ist ein schriftlicher Antrag auf Papier oder in elektronischer Form, der Forderungen, Vorschläge oder Empfehlungen von in Marokko oder im Ausland ansässigen Bürgern enthält. Sie richtet sich an die zuständigen Organe / Instanzen mit der Bitte, geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Die zuständigen Behörden sind der Regierungschef, der Präsident des Repräsentantenhauses, der Präsident der Abgeordnetenkammer oder die Vorsitzenden der Gemeinderäte.
Die Vorbereitung einer Petition ist ein wichtiger Teil, der Engagement und gemeinsame Überlegungen der Initiatoren oder Petenten erfordert. Sie wählen sich selbst, ihren Vertreter und dessen Stellvertreter.
Die öffentliche Plattform für die Einreichung von Petitionen ist die Website Epartizipation https://www.eparticipation.ma/fr . Um eine Petition einzureichen, müssen die Initiatoren ein Konto auf dem Portal einrichten.
Nach der Prüfung muss der Vertreter die Bedingungen für die Zulässigkeit der Initiative durch die Behörden bestätigen. Diese Bedingungen sind im Gesetz Nr. 44-14 festgelegt. Der Vertreter gibt auch die Einzelheiten der Petition an. Alle weiteren Angaben, die ausgefüllt werden müssen, sind auf der Website ersichtlich.
Eine Petition wird abgenommen, wenn mindestens 40.000 Unterschriften / Unterstützer erreicht werden.
Der/die Vertreter/in bittet auch weitere Mitunterzeichner/innen, sich zu melden. Diese müssen sich zunächst im Portal registrieren. Sobald die Petition von dem/der Vertreter/in und mindestens 5 Mitgliedern des Petitionsausschusses unterzeichnet wurde, kann der/die Vertreter/in den Link zur Petition auf dem Portal veröffentlichen. Von da an kann der/die Vertreter/in Unterschriften zur Unterstützung seiner/ihrer Initiative sammeln.
Das Portal ermöglicht es allen Unterstützern, den Link zur Petition in sozialen Netzwerken, per E-Mail oder Instant Messaging zu verbreiten. Sobald die erforderlichen 40.000 Unterschriften erreicht sind, kann der/die Vertreter/in die Petition über das Portal zur Bearbeitung an die zuständige Regierungsbehörde schicken.
Die Bearbeitung kann auf dem Portal verfolgt werden. Sobald die Initiative bearbeitet wurde, wird der/die Vertreter/in per E-Mail oder SMS benachrichtigt.