Regierung erinnert regionale und lokale Entscheidungsträger an Einschränkungen und höhere Anforderungen, wenn landwirtschaftlichen Nutzflächen durch ausländische Unternehmen oder Privatperson gekauft werden sollen.
Rabat – Ein von gleich drei Ministern unterzeichnetes gemeinsames Rundschreiben, dass sich auf den Erwerb von landwirtschaftlichen Nutzflächen bezieht, erinnert an neue Regelungen aber auch weiterhin bestehende Beschränkungen für ausländische Staatsbürger oder Unternehmen.
Das Rundschreiben, das an regionale Walis, CRI-Direktoren, Direktoren von Stadtbüros und regionale Landwirtschaftsdirektoren verschickt wurde, betont bereits bestehende Beschränkungen für den Erwerb von Agrarland durch Ausländer. Zugleich will man auch Investitionen aus dem Ausland in die Landwirtschaft ermöglichen.
Die Tageszeitung Al Akhbar berichtete in ihrer Ausgabe vom Freitag, den 6. Mai 2022, dass der Kauf von landwirtschaftlichen Flächen außerhalb der städtischen Gebiete an eine Reihe von Bedingungen und restriktiven Maßnahmen geknüpft sei. Diese Maßnahmen sind in Gesetzestexten geregelt, insbesondere in einem Dahir, der für jede Form der Pacht oder des Kaufs von landwirtschaftlichen Flächen eine behördliche Genehmigung verlangt, wenn eine der Vertragsparteien ein Ausländer ist.
Um die staatliche Souveränität zu stärken, wurden in einem Dahir die Bedingungen festgelegt, unter denen der Staat Land aus der Kolonialzeit zurückfordern kann. Ein weiterer Dahir vom 2. März 1973 sah vor, dass landwirtschaftliche Flächen, die ausländischen Personen oder juristischen Personen gehören, von Amts wegen an den Staat zurückfallen. Das Dahir vom 23. April 1975 bestätigte diese staatliche Souveränität, indem es den Erwerb von landwirtschaftlichen Flächen auf marokkanische natürliche oder juristische Personen beschränkte und damit Ausländer und Unternehmen ausschloss.
Die Zeitung Al Akhbar weist jedoch darauf hin, dass die Regierung es angesichts der steigenden Investitionen für sinnvoll hielt, das Rechtssystem mit den Zielen der Investitionsförderung in Einklang zu bringen. Das Dekret vom 29. Dezember 2004 regelt zum Beispiel den Erwerb von landwirtschaftlichen Flächen durch ausländische juristische Personen oder Unternehmen, deren Ziel es ist, in nichtlandwirtschaftliche Projekte zu investieren.
In dem Rundschreiben wird erläutert, dass das Gesetz 62-19 vom 22. Juli 2021 angesichts der Vitalität des Investitionssektors Sonderbestimmungen eingeführt hat, die es Aktiengesellschaften und Kommanditgesellschaften ermöglichen, Land für die Durchführung von landwirtschaftlichen Projekten zu erwerben. Um das Gleichgewicht zwischen Bodensouveränität und Investitionsanreizen zu gewährleisten, müssen Ausländer weiterhin eine Investitionserlaubnis einholen, wenn sie landwirtschaftliche Flächen außerhalb der Stadtgrenzen erwerben, so das Rundschreiben.
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