Sog. Softdrinks mit hohem Zuckergehalt könnten im kommenden Jahr teurer werden.
Rabat – Der Entwurf des Haushaltsgesetzes (PLF) für 2023 sieht als Vorschlag für das Parlament die Erhöhung der nationalen Verbrauchssteuer (TIC) auf zuckerhaltige Produkte wie Softdrinks bzw. Fruchtsäfte vor, so eine Pressemitteilung des Ministeriums für Wirtschaft und Finanzen.
Einige Fraktionen hatten diese Maßnahme bereits bei den Beratungen zu den Bestimmungen des PLF 2022 gefordert. Sie beruhe auf internationalen Standards bzw. Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO), nach denen „Produkte mit hohem Zuckerzusatz besteuert werden sollten“, heißt es in der Mitteilung weiter.
Mit dieser Steuer möchte die Regierung nicht übertragbare Krankheiten bekämpfen, deren Kosten für das Gesundheitswesen schon sehr hoch seien.
Das Haushaltsgesetz schlägt den Abgeordneten daher vor, über einen Zeitraum von drei Jahren ab dem 1. Januar 2023 schrittweise eine Steuerregelung einzuführen, die auf dem Zuckergehalt der Erzeugnisse basiere.
Mit der Einführung dieser Verbrauchssteuer würde sich Marokko einer wachsenden Zahl von europäischen Ländern anschließen, in denen eine Steuer auf ungesunde Lebensmittel erhoben wird. Dies betrifft nicht nur Erfrischungsgetränke, sondern auch fettreiche bzw. salzige Snacks usw. Diese sog. „Gesundheitssteuer“ bzw. „Zuckersteuer“ solle die Bürgerinnen und Bürger dazu bringen, sich gesünder zu ernähren bzw. Fettleibigkeit u. Übergewicht zu bekämpfen.
Es handele sich z. T. auch um ein politisches Problem und nicht nur um ein Ernährungsproblem. Durch die Einführung dieser Steuer können u. a. Kosten, bei denen es sich um mangelhafte Ernährung handelt, im Gesundheitsbereich in Zukunft gesenkt, ggf. vermieden werden.