Regierungsrat verlängert Rechtsgrundlage für COVID-19 Eindämmungsmaßnahmen.
Rabat – Die marokkanische Regierung hat erneut über den weiteren Verlauf des COVID-19 Gesundheitsnotstands beraten. Nach der gestrigen Sitzung des Regierungsrates, der auf den gespenstigen Mittwoch vorgezogen wurde, gab der Regierungssprecher bekannt, dass man beschlossen habe, die Gültigkeit des sog. COVID-19 Gesundheitsnotstand nochmals zu verlängern. Damit gilt jetzt die juristische Grundlage für Eindämmungsmaßnahmen bis zum 30. September 2022.
Die Regierung lies bekanntgeben:
„Im Rahmen der Bekämpfung von COVID soll diese Ankündigung die Wirksamkeit und Effizienz der Maßnahmen sicherstellen, die von den staatlichen Behörden ergriffen werden, um die Ausbreitung der Covid-19-Pandemie zu bremsen.“
Der Regierungsrat verabschiedete in seiner gestrigen Sitzung vom 27. Juli 2022 den Entwurf des Dekrets Nr. 2.22.564 zur Verlängerung der Geltungsdauer des Gesundheitsnotstands im gesamten Staatsgebiet bis Freitag, den 30. September, um 18 Uhr.
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