StartMarokkoMarokko – Finanzausschuss billigt ersten Teil des Haushaltsgesetze PLF 2024

Marokko – Finanzausschuss billigt ersten Teil des Haushaltsgesetze PLF 2024

Beratungen zu den Ausgaben beginnen nun.

13-stündige Sitzung führte erst am frühen Morgen zu einem Ergebnis. Nach zahlreichen Änderungsanträgen wurde die Einnahmenseite des Finanzgesetzes PLF 2024 verabschiedet.

Rabat – Das anstehende Finanzgesetz PLF 2024 hat in Teilen die erste Hürde im marokkanischen Parlament genommen. Am Samstag, den 11. November 2023, hat der Ausschuss für Finanzen und wirtschaftliche Entwicklung im Repräsentantenhaus den ersten Teil des Haushaltsgesetzentwurfs für 2024 mehrheitlich angenommen.

Am Ende einer durchwachten Nacht mit über 13 Stunden an intensiven Debatten stimmte der Ausschuss für Finanzen und wirtschaftliche Entwicklung der zweiten Kammer des Parlaments am Samstagmorgen um 08:30 Uhr über den ersten Teil des Haushaltsplans 2024 ab, der sich mit den Einnahmen befasst. In der Sitzung stimmten 22 Abgeordnete für den Text, 9 lehnten ihn ab, bei null Enthaltungen.

Es wurden mehrere wichtige Änderungen zum bisherigen Entwurf verabschiedet.

Bei den diesjährigen Beratungen über den Finanzplan 2024 wurde über 412 Änderungsanträge abgestimmt, von denen 255 den Steuerbereich und 109 die Zollbestimmungen betrafen.
Die sozialistische Fraktion brachte mit 160 Änderungsanträgen die meisten Änderungsanträge ein, gefolgt von der Parlamentsgruppierung der PJD (95), der Volksbewegung (74) und der PPS (37).

Eine der wichtigsten Änderungen war die Senkung der Mehrwertsteuer auf Wasser für den Hausgebrauch von 7% auf 0%, entsprechend der Einigung, die beim Treffen zwischen den Vorsitzenden der Mehrheitsfraktionen und dem Finanzministerium am Donnerstag, den 9. November besiegelt wurde.

Die geplante Erhöhung der Mehrwertsteuer auf Elektrizität (von 14 auf 20% für elektrische Energie und von 7 auf 20% für die Miete von Stromzählern) wurde beibehalten, wird sich aber nicht auf die Endpreise auswirken, da die Steuerdifferenz letztendlich vom Office national de l’électricité et de l’eau potable (ONEE) getragen wird.

Die andere wichtige Änderung, die nach der Abstimmung über den ersten Teil des PLF angenommen wurde, betrifft die Einbehaltung der Mehrwertsteuer an der Quelle: Die Abgeordneten beschlossen, die Gültigkeitsdauer der Bescheinigung über die Einhaltung der Steuervorschriften von drei auf sechs Monate zu verlängern.

Nun gilt es diesen Teil des Haushaltsgesetzes (Finanzgesetz PLF 2024) durch die erste Kammer des Parlaments, dem Abgeordnetenhaus, durchzubringen.

Beratungen zu den Ausgaben beginnen nun.

Nachdem jetzt die Einnahmeseite im zuständigen Fachausschuss des Repräsentantenhauses verabschiedet wurde, geht es nun in die Beratungen zur Ausgabenseite. Dann werden mehr Details zu den einzelnen Bereichen bekannt werden. Es gilt die Ausgaben eines jeden Resorts zu beraten und zur Abstimmung zu bringen.

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