Versorgung mit „rotem Fleisch“ soll gesichert werden.
Rabat – In seiner Sitzung vom Mittwoch, 19. Oktober 2022, hat der Regierungsrat den Entwurf der Verordnung Nr. 2.22.818 über die Aussetzung der Einfuhrzölle für Rinder genehmigt. Der Entwurf wurde von Fouzi Lekjaa, dem für den Haushalt zuständigen Staatssekretär im Finanzministerium, vorgelegt.
Mit dieser Maßnahme solle den Folgen der Dürre, dem Anstieg der Futtermittelpreise aufgrund von Schwankungen auf dem internationalen Markt bzw. den höheren Produktionskosten für sog. rotes Fleisch entgegengewirkt werden.
Sie zielt darauf ab, v. a. eine normale Versorgung des heimischen Marktes mit rotem Fleisch zu gewährleisten, indem die Einfuhrzölle für Rinder mit einem Gewicht von 550 kg oder mehr abgeschafft werden.
Die neue Regelung gelte bis zum 31. Dezember 2023 für eine Reihe von Tieren, deren Anteil an der nationalen Produktion gering sei und deren Einfuhren keine negativen Auswirkungen auf den sog. marokkanischen Rotfleischsektor haben, heißt es in einer nach der Sitzung des Regierungsrats veröffentlichten Erklärung.