StartGesellschaftMarokko – Düsseldorfer Gericht verurteilt Spion wegen Ausforschung von Oppositionellen

Marokko – Düsseldorfer Gericht verurteilt Spion wegen Ausforschung von Oppositionellen

Die Hirak-Bewegung im Fokus

Ein 32-jähriger Marokkaner sammelte für den Geheimdienst DGED Informationen über Anhänger der Hirak-Bewegung in Deutschland. Das Oberlandesgericht Düsseldorf sprach nun ein Urteil mit Bewährung.

Düsseldorf – Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hat am 1. September 2025 den marokkanischen Staatsangehörigen Youssef El A. wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Laut der offiziellen Pressemitteilung des OLG Düsseldorf (01.09.2025) hatte der 32-Jährige gestanden, seit Anfang 2022 für den marokkanischen Auslandsgeheimdienst DGED tätig gewesen zu sein.

Er sammelte Informationen über zwei in Deutschland lebende Anhänger der oppositionellen Hirak-Bewegung und leitete diese über seinen Mittelsmann Mohamed A. an den Geheimdienst weiter. Mohamed A. war bereits 2023 zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt worden.

Marokko – Marokkaner wegen Spionage in Deutschland verurteilt.

Die Hirak-Bewegung im Fokus

Die Hirak-Bewegung entstand im Umfeld des Arabischen Frühlings und erreichte zwischen 2016 und 2018 ihren Höhepunkt. Sie wird vor allem von Angehörigen der Amazigh in der Rif-Region getragen. Die Aktivisten fordern eine bessere Entwicklung des strukturschwachen Nordens Marokkos sowie den Abbau von Polizeiwillkür und Korruption. Teile der Bewegung gehen noch weiter und streben eine unabhängige „Rif-Republik“ an.

Während der Proteste kam es zu Zusammenstößen mit den Sicherheitsbehörden, zahlreiche Anführer wurden zu langen Haftstrafen verurteilt. Laut OLG Düsseldorf tritt die Bewegung in Europa mit friedlichen Demonstrationen und über soziale Medien in Erscheinung und steht deshalb besonders im Fokus marokkanischer Sicherheitsbehörden.

Strafzumessung und Folgen

Das Gericht berücksichtigte bei der Strafzumessung mehrere Faktoren: zugunsten des Angeklagten sein umfassendes Geständnis, das die Hauptverhandlung verkürzte, sowie den Umstand, dass die ausgespähten Aktivisten ohnehin bereits öffentlich regierungskritisch aufgetreten waren. Belastend wirkte dagegen, dass El A. bereits vorbestraft war und gezielt Informationen über ehemalige Vertraute preisgab. Diese müssten bei einer Rückkehr nach Marokko mit Nachteilen rechnen (OLG Düsseldorf, 01.09.2025).

Die Freiheitsstrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Der Angeklagte verzichtete auf Rechtsmittel. Der Generalbundesanwalt kann jedoch innerhalb einer Woche Revision zum Bundesgerichtshof einlegen.

Auswirkungen auf die Beziehungen

Der Fall wirft erneut ein Schlaglicht auf die Aktivitäten ausländischer Geheimdienste in Deutschland und deren Folgen für exilpolitische Bewegungen. Für die Hirak-Bewegung bedeutet das Urteil eine offizielle Anerkennung, dass marokkanische Dienste oppositionelle Strukturen im Ausland beobachten. Beobachter gehen davon aus, dass die Entscheidung nur geringe Auswirkungen auf die strategisch wichtigen Beziehungen zwischen Berlin und Rabat haben dürfte.

Marokko – Urteile gegen „Hirak“ – Aktivisten lösen Betroffenheit im In- und Ausland aus.

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