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Marokko – Demonstrationen gegen die Todesstrafe

Aktivisten verweisen auf den Schutz des Lebens und auf die Verfassung und fordern Abschaffung

NGOs nutzen Aktionstag gegen die Todesstrafe, um vor dem Parlament zu demonstrieren.

Rabat – Weltweit in 89 Ländern gibt es im Strafgesetzbuch weiterhin die Todesstrafe. Die meisten Todesstrafen und Vollstreckungen gibt es in China gefolgt mit deutlichem Abstand vom Iran.

Auch in Marokko kann ein Gericht die Todesstrafe verhängen und dies wird auch immer wieder getan, insbesondre bei Tötungsdelikten und im Bereich des Terrorismus. Dies gilt auch für die Maghreb-Staaten Algerien und Tunesien.

Mehr oder weniger stillschweigend ist die Anwendung ausgesetzt. Die letzte Hinrichtung im Königreich fand 1993 statt.

Am vergangenen Montag (10. Oktober 2022) fand eine Demonstration statt, deren Teilnehmerinnen und Teilnehmer sich gegen die Anwendung der Todesstrafe in den Gerichten aussprachen.

Marokko habe am Montag, wie viele andere Länder der Welt, den Welttag gegen die Todesstrafe begangen. Dies veranlasste unter anderem Vertreterinnen und Vertreter der marokkanischen Beobachtungsstelle für Gefängnisse (OMP) und der marokkanischen Vereinigung gegen die Todesstrafe (CMCPM), einen Aufruf zur Abschaffung der Todesstrafe zu verfassen. Anhängerinnen und Anhängern der beiden Organisationen versammelten sich vor dem Parlament und riefen entsprechende Slogans. Sie forderten die zuständigen Behörden bzw. die Justiz auf, diese Strafe nicht mehr zu verhängen.

Aktivisten verweisen auf den Schutz des Lebens und auf die Verfassung

Abderrahim Jamaï, Vizepräsident der OMP, erklärte gegenüber dem Nachrichtenportal Le Site Info, dass „jede Mörderin oder jeder Mörder wie ein (gewöhnlicher) Kriminelle oder Krimineller behandelt werden sollte“. Jeder Straftäterin und jedem Straftäter bleibe ein schutzbedürftiges Individuum und verdiene eine Strafe, die sein Recht auf Leben nicht beeinträchtige. Dessen oder deren Tod sei verfassungswidrig.

Nadia Benhida, Gründungsmitglied der OMP, ist der Ansicht, dass die Todesstrafe „unwirksam bzw. unmenschlich“ sei. Für sie wäre es notwendig, Artikel 20 der Verfassung wörtlich anzuwenden. Darin heiße es eindeutig, dass u. a. das Recht auf Leben das wichtigste Recht eines jeden Menschen sei. Der Gesetzgeber schütze dieses Grundrecht.

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