StartFinanzenMarokko – Wechselstuben dürfen künftig Kartenzahlungen akzeptieren

Marokko – Wechselstuben dürfen künftig Kartenzahlungen akzeptieren

Bargeldloser Währungstausch bei Devisenhändlern

Das Devisenamt führt neue Möglichkeiten für den Währungstausch ein, um den Sektor zu modernisieren und die Transparenz im Sinne internationaler Anti-Geldwäsche-Standards zu erhöhen.

Rabat – Das marokkanische Devisenamt (Office des Changes) hat kürzlich ein Rundschreiben mit neuen Erleichterungen für den Devisenhandel veröffentlicht. Diese Vorschriften stellen einen wichtigen Schritt zur Modernisierung des nationalen Finanzökosystems dar und betreffen die Art und Weise, wie zugelassene Wechselstuben Devisentransaktionen durchführen. Die Maßnahmen zielen darauf ab, den Währungsumtausch für Kunden komfortabler und gleichzeitig sicherer zu gestalten.

Bargeldloser Währungstausch bei Devisenhändlern

Die zentrale Neuerung erlaubt es vom Devisenamt zugelassenen Devisenhändlern, elektronische Zahlungsterminals (EPTs) zu nutzen. Dies ermöglicht es ihnen, internationale Bankkarten für den Kauf von Dirham (MAD) zu akzeptieren.

Bisher konnten Reisende und Besucher in Wechselstuben lediglich Bargeld (etwa Euro oder US-Dollar) gegen Dirham tauschen. Die Abhebung von Dirham per internationaler Kredit- oder Girokarte war nur an Geldautomaten (ATMs) der Banken möglich.

Durch die neuen Vorschriften können nun auch Wechselstuben ähnlich wie Banken am Automaten agieren, indem sie die ausländische Karte elektronisch belasten und im Gegenzug Dirham-Bargeld ausgeben. Dies schafft eine zusätzliche, oft komfortablere Option für Besucher, Währungen zu tauschen. Zudem haben Devisenhändler laut der Erklärung die Möglichkeit, Kunden mit Dirham aufgeladene Zahlungskarten als Alternative zu Bargeld anzubieten.

Stärkung der Transparenz und der Finanzvorschriften

Das Devisenamt betont, dass diese Schritte nicht nur die Dienstleistungen im Finanzsektor weiterentwickeln, sondern auch ein kontinuierliches Engagement für die Einhaltung internationaler Vorschriften widerspiegeln.

Ein Hauptfokus liegt auf den Bestimmungen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (AML/CFT). Die elektronische Abwicklung von Währungstransaktionen verbessert die Nachvollziehbarkeit der Geschäfte erheblich, im Gegensatz zum reinen Bargeldtausch. Dies steht im Einklang mit der Empfehlung 17 der Financial Action Task Force (FATF).

Das Devisenamt hebt in seiner Stellungnahme laut der marokkanischen Nachrichtenagentur MAP die Wichtigkeit der Einbeziehung von Dritten – wie beispielsweise Banken und Kartennetzwerken – hervor, welche dieselben Sorgfaltspflichten anwenden müssen. Die Implementierung dieser neuen Einrichtungen soll das nationale System stärken und ein transparenteres Zahlungsumfeld fördern.

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